Kreis Germersheim Einwurf: Formfehler

Dass der Gemeinderat Westheim die Bauvoranfrage abgelehnt hat, ist sachlich richtig. Denn im Außenbereich dürfen nur privilegierte Personen bauen. Wer das ist, ist im Baugesetzbuch Paragraf 35 genau geregelt. Dass die öffentliche Ratssitzung aber nichtöffentlich wurde, war ein Formfehler. Denn es ging nicht um die Personen, die Bauherren, sondern einzig um den Sachverhalt. Auch hätte Inge Volz über den Antrag, nichtöffentlich zu tagen, abstimmen lassen müssen – das tat sie nicht. Verbandsbürgermeister Frank Leibeck (SPD), der mit am Tisch saß, hätte seine Kollegen auf die Fehler hinweisen müssen. Um Rechtssicherheit zu haben, muss die Abstimmung wiederholt werden. Auch wenn das Ergebnis dasselbe ist.
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