Landau / Kreis Germersheim
Besitz von Kinderpornografie: Amtsgericht verhängt Bewährungsstrafen
Es gab bereits einen früheren Verhandlungstermin, den die Vorsitzende Richterin jedoch unterbrach, um die Angeklagte von einem psychiatrischen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Das ist in der Zwischenzeit geschehen. Laut Anklageschrift hatte die Frau ihrem Ehemann vier Mal per WhatsApp ein Bild mit pornografischer Darstellungsweise geschickt, auf denen immer Kinder oder sehr junge Mädchen deutlich zu erkennen waren. Die Bilder hatte der Ehemann jeweils nicht ablehnend kommentiert, auf seinem eigenen Notebook/Handy fand die Polizei 17 weitere Dateien sowie ein Video, auf dem Kinder von Männern missbraucht werden.
Ihre Abscheu darüber brachte die Vorsitzende Richterin zu Beginn der Verhandlung deutlich zum Ausdruck. Sie führte aus, dass bei der Produktion der Bilder, sehr junge Menschen real missbraucht würden und so unendliches Leid ertragen müssten. Es könne keine akzeptablen Gründe geben, derartige Bilder zu besitzen oder zu verteilen.
Das angeklagte Ehepaar wirkte getroffen und bedrückt. Beide hatten die Tatvorwürfe eingeräumt. In der Vernehmung, auch der des Sachverständigen, zeichnete sich das Bild einer ungewöhnlich disfunktionalen Familie ab. Die junge Frau wurde mit 21 Jahren zum ersten Mal schwanger, drei weitere Kinder folgten in kurzen Abständen. Die beiden ältesten Kinder leiden wohl beide an ADHS, zusätzlich wurde beim zweiten Kind eine Zwangsstörung festgestellt, die es notwendig machte, es in einer speziellen Einrichtung unterzubringen. Die Familie lebte darüber hinaus in räumlich sehr beengten Verhältnissen, konnte vor einiger Zeit aber wegen einer Erbschaft ein eigenes Haus erwerben.
Dadurch hat sich die finanzielle Situation deutlich verbessert. Zudem steht der Familie jetzt auch eine ausgebildete Helferin zur Seite, die sie unterstützt und deren Hilfe auch angenommen wird. Die junge Frau konnte eine Therapie beginnen, die vor allem die schweren Belastungen durch eine traumatische Kindheit mit einer misshandelnden Mutter aufarbeiten soll. Bei der jungen Frau wurde schon früh eine schwere Depression festgestellt, seit ihrer Jugend war sie auch schon mehrfach stationär in Behandlung. Auch ihr Mann leidet an Depressionen und hat mehrere Klinikaufenthalte hinter sich.
Warum sie die Bilder geladen und angesehen haben, können beide Angeklagte nicht wirklich erklären. Sie hätten damals – die Taten liegen drei Jahre zurück – auch persönlich eine schwere Krise gehabt, die Frau gab an, sie habe sich selbst als unattraktiv empfunden und keinerlei Selbstwertgefühl gehabt. Der Mann versicherte, er habe keinerlei pädophile Neigungen.
Da beide Angeklagte bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren, voll geständig waren und offensichtlich Reue zeigten, forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von je einem Jahr und sechs Monaten, die in beiden Fällen jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Darüber hinaus solle der Ehemann als Geldauflage die Summe von 5000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen, die Ehefrau 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Die beiden Verteidigerinnen schlossen sich der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes durch den Staatsanwalt im Grunde an, hielten aber auch eine etwas geringere Strafe für möglich, da beide durch das Verfahren gelernt hätten und eine Wiederholung eher nicht zu erwarten sei. Beide hätten gelernt, dass sie Hilfe benötigen würden und seien bereit, diese auch anzunehmen.
In Bezug auf die Höhe der Haftstrafe entschied das Schöffengericht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Beide Angeklagte werden einem Bewährungshelfer unterstellt und wurden angewiesen, die Therapien fortzusetzen. Die an den Kinderschutzbund zu zahlende Summe wurde auf 2400 Euro festgelegt, der Ehefrau wurden die Arbeitsstunden erlassen. Als Hausfrau und Mutter könne die Angeklagte nicht weiter belastet werden, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. In der Verhandlung habe man es mit „Personen, die einen großen Rucksack voller Probleme“ mit sich herumtrügen, zu tun gehabt. Ihr schweres Schicksal stimme nachdenklich, aber das würde ihre Taten in keiner Weise rechtfertigen oder entschuldigen.