Kreis Germersheim Aufsichtspflicht gilt auch nachts

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Ein Teenager ertrinkt während einer Trainingspause im See, ein Fußballtor fällt um und verletzt einen Fünfjährigen schwer, Jugendliche seilen sich nachts auf einer Freizeit ab und verwüsten ein paar Straßenzüge – solche Fälle sind der Albtraum jedes Trainers oder Übungsleiters. In einem Vortrag über Aufsichtspflicht versuchte Bernd Simonis Betreuern in der Jugendarbeit Ängste und Unsicherheit zu nehmen. Im Auftrag des Sportbundes Pfalz gab der Rechtspfleger den rund 30 Zuhörern Tipps für Training und Freizeiten. Dazu eingeladen hatte die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) Kandel.

Die geschilderten Unglücke sind wirklich passiert. Die tragischen Fälle sollten aber nicht darüber hinweg täuschen, dass „nur ganz wenige Fälle vor Gericht ausgetragen werden“, sagt Simonis. Und nur in den wenigsten bekomme der Übungsleiter die Schuld zugesprochen, etwa wenn der Trainer grob fahrlässig gehandelt oder bewusst das Wohl des Kindes gefährdet hat. Bei insgesamt 220.000 Prozessen in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zehn Jahren standen nur rund 350 mal Übungsleiter aus dem Sport- und Freizeitbereich vor Gericht. Simonis’ grundsätzlicher Tipp: „Überlegen Sie, ob ein Dritter über ihre Handlungsweise sagen würde: Wie kann man nur so blöd sein.“ Wer seinen gesunden Menschenverstand benutzt und sein Tun ständig hinterfragt, könne brenzlige Situationen meist vermeiden. Natürlich gibt der Rechtspfleger, der selbst in der Jugendarbeit tätig ist, den Zuhörern auch konkrete Hinweise: Betreuer sollten bei mehrtägigen Freizeiten etwa Schwimmkenntnisse und Infos über Allergien und Krankheiten einholen sowie einen Sanktionenkatalog bei Regelverstößen in Absprache mit Eltern aufstellen. Der Bundesgerichtshof verlange, dass die Betreuer nachts alle zwei bis drei Stunden Patrouille laufen – „am besten zu zweit.“ Jeder Verein sollte schon in der Beitrittserklärung eines Kindes festlegen, wo und wann die Aufsichtspflicht beginne und ende. Sein Tipp: „Wenn das Kind fertig umgezogen vor dem Trainer steht.“ Darf ich einem mir anvertrauten Kind eine Zecke entfernen? Darf ich ein Kind allein zur Toilette lassen? Soll ein männlicher Trainer ein Mädchen, das nicht abgeholt wird, nach Hause fahren? Das Gesetz liefert keine pauschal gültige Antwort auf diese Fragen, die die Zuhörer in der Kandeler Stadthalle stellten. Mit Ausnahme des Landesschulgesetzes gibt es nämlich keines, das die Aufsichtspflicht – und schon gar nicht richtiges Verhalten für jede einzelne Situation - definiert. „Aufsichtspflicht hat mit dem prallen Leben zu tun, es ist schwer, sie in ein Gesetz zu pressen“, sagt Simonis. Info Vereine, die Interesse an einem Vortrag über Aufsichtspflicht oder andere Themen haben, können sich an den Sportbund Pfalz in Kaiserslautern wenden, per E-Mail an: info@sportbund-pfalz.de oder Telefon 0631 341120. Auch Mustertexte mit vereinsinternen Regeln zur Aufsichtspflicht sind beim Sportbund Pfalz erhältlich. |naf

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