VG Freinsheim RHEINPFALZ Plus Artikel Straßenausbau wird neu berechnet: Was auf Grundstücksbesitzer zukommt

Noch ohne wiederkehrende Beiträge: der Ausbau der Freinsheimer Straße in Kallstadt vor sechs Jahren.
Noch ohne wiederkehrende Beiträge: der Ausbau der Freinsheimer Straße in Kallstadt vor sechs Jahren.

Wenn eine Straße erneuert wird, mussten bisher in vielen Gemeinden die Besitzer der Grundstücke entlang der Straße den überwiegenden Teil der Kosten übernehmen. Das wird sich ab 2024 ändern, wenn wiederkehrende Ausbaubeiträge in der Verbandsgemeinde Freinsheim eingeführt werden. Dann müssen auch andere Grundstückbesitzer für die Kosten aufkommen.

Die Stadt Freinsheim

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