Meckenheim
Sanierungsgebiet: Über 40 Widersprüche gegen Abrechnungsbescheid
Hubert Deubert vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Quirnheim ist ein alter Hase in Sachen Stadtsanierung und Abrechnung solche Projekte. Er war einst bei der Bezirksregierung dafür zuständig und betreut heute Kommunen bei der Abrechnung von Sanierungsgebieten. Darunter die Verbandsgemeinde Deidesheim im Falle des Sanierungsgebiets „Ortskernsanierung Meckenheim“, dessen Abrechnung jetzt für Ärger und Empörung bei den Betroffenen sorgt. Viele von ihren waren am Montag zur Ratssitzung gekommen, wo die SPD das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte.
Deuberts Botschaft an die betroffenen Bürger: Sie können Widerspruch einlegen gegen die Abrechnungsbescheide, müssen das aber begründen. Wenn die Verwaltung den Widerspruch zurückweist, sind die nächsten Instanzen der Kreisrechtsausschuss und dann das Verwaltungsgericht. Deubert betont: „Die gucken da kritisch drauf.“
Der Gemeinderat dagegen habe keinen Einfluss auf das Prozedere, so Deubert. „Sie können das Verfahren nicht aussetzen“, erklärte er den Ratsmitgliedern mit Blick auf die Forderung der SPD, die eine Sondersitzung des Rates beantragt hatte, in der die Forderungen ausgesetzt werden sollten, damit eine „qualifizierte Erörterung“ nachgeholt werden könne.
Einzelgespräche möglich
Auch Verbandsbürgermeister Peter Lubenau (CDU) machte deutlich, dass der Rat „keine Beschlüsse fassen könne, die rechtlich nicht möglich“ seien. Er wies außerdem darauf hin, dass Einzelgespräche mit der Verwaltung jederzeit möglich seien, und davon auch Gebrauch gemacht werde. Dennoch sei er keineswegs gegen eine Bürgerversammlung. Dass die Abrechnungsbescheide im Dezember verschickt würden, sei den Betroffenen im Vorfeld mitgeteilt worden. Verschickt worden seien sie dann nach den Weihnachtsfeiertagen.
Nach Auskunft der Verwaltung sind in Meckenheim die Eigentümer von rund 100 Grundstücken betroffen, die Abrechnungssumme beträgt insgesamt 228.000 Euro. Die Belastung sei sehr unterschiedlich, in der Mehrzahl seien es vierstellige Beträge, „viele im unteren Bereich“. In einigen wenigen Fällen gehe es um fünfstellige Beträge. In Meckenheim haben, Stand Dienstag, 42 Bürger Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt. In Deidesheim, wo zurzeit ebenfalls ein Sanierungsgebiet abgerechnet wird, gab es dagegen laut Verwaltung nur Widersprüche.
Gutachter setzen Beträge fest
Deubert betonte in Meckenheim, dass die Verwaltung auf die Höhe der Beträge keinerlei Einfluss habe. Die Steigerung des Bodenwerts durch Sanierungen lege ein unabhängiger, vom Land eingesetzter Gutachterausschuss fest. Die Höhe von Investitionen spiele dabei keine Rolle. Deubert räumte ein, dass in Meckenheim zwar „einiges passiert“ sei zur Behebung von städtebaulichen Missständen, aber nicht soviel, dass es auf den ersten Blick ins Auge springe. Für diese Aussage erhielt er hörbare Zustimmung aus dem Publikum.
Im Bericht des Gutachterausschusses sind unter den Sanierungsmaßnahmen unter anderem der Ausbau von öffentlicher Fläche in der Hauptstraße 74/76 sowie die Platzgestaltung in der Kirchgasse, vor der katholischen Kirche und in der Sandgasse aufgeführt. Die Frage, warum Letzteres aufgeführt wird, obwohl die Sandgasse nicht im Sanierungsgebiet liegt, blieb bei der Ratssitzung ungeklärt.
Keine Antwort hatte Deubert auch auf Frage, warum bei einigen Straßen nur eine Seite zum Sanierungsgebiet gehört, die andere aber nicht. Er räumte ein, dass die Sanierungsgebiete vor 30 Jahren „manchmal unglücklich zugeschnitten“ gewesen seien. Straßen nur halbseitig einzubeziehen, sei damals nicht unüblich gewesen. Inzwischen sei das anders. Durch die Rechtsprechung sei deutlich geworden, dass der Zuschnitt „plausibel“ sein müsse. Deubert erinnerte jedoch daran, dass das Vorhaben Sanierungsgebiet damals bei einer Bürgerbefragung auf eine Zustimmung von 76 Prozent gestoßen sei.
Ortsbürgermeisterin Julia Kren wies daraufhin, dass die Bürger, die jetzt belastet werden, bei den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen voraussichtlich unter die sogenannten „Verschonungsregel“ fallen. Sie müssten dann, je nach Höhe des Beitrags, den sie jetzt zahlen, über eine bestimmte Anzahl von Jahren keine wiederkehrenden Beiträge zahlen. Endgültig entscheiden über eine solche Regelung muss der Gemeinderat.
Info
Die Bürgerversammlung wird voraussichtlich am 14. Februar, 19 Uhr, in der Verbandsgemeindehalle stattfinden.