Hassloch / Frankenthal
Prozess: Großvater wegen Missbrauch vor Gericht
Zwei Jahre und sechs Monate Haft hatte Staatsanwältin Esther Bechert in ihrem Abschlussplädoyer für den Mann gefordert, der seine heute achtjährige Enkeltochter in den Jahren 2018 und 2019 in zwei Fällen unsittlich berührt haben soll. „Diese beiden Vorkommnisse sind sicher nur die Spitze des Eisbergs“, war sich Bechert sicher.
Der Mann selbst hatte bei seinem Prozess von vier Vorkommnissen berichtet, aber nur in einem Fall habe er seine Enkeltochter dabei mit dem Penis berührt. „Da haben wir uns gerade umgezogen, weil wir schwimmen wollten“, erklärte der 65-Jährige zu den Vorfällen, die sich alle auf einem Campingplatz bei Waldsee zugetragen haben sollen. Bei den drei anderen von ihm eingeräumten Vorfällen habe sich seine Enkeltochter im Bett des Wohnwagens an ihn gekuschelt und er habe begonnen, die damals höchstens Sechsjährige auch im Schritt zu streicheln. „Es stimmt. Ich hab’ halt mit ihr ,rumgemacht’, berichtete der Großvater unter Tränen. Die Enkelin habe geheult und sei zu ihm ins Bett gestiegen. Da habe er zunächst begonnen, das Kind beruhigend zu streicheln und sei dabei immer tiefer gerutscht. „Bis sie zu mir gesagt hat: Opa hör auf. Dann habe ich sofort aufgehört.“
„Hass und Trauer“
Tränen vergoss auch seine Tochter im Gerichtssaal. Die heute 31-Jährige pflegt seit zwei Jahren keinen Umgang mehr mit ihrem Vater. „Hass und Trauer“ verspüre sie, wenn sie an den 65-jährigen denke, der ihre Tochter missbraucht habe. Ob eine Versöhnung der Familie eventuell irgendwann wieder einmal vorstellbar sei, wollte Richter Alexander Melahn wissen. Sohn und Tochter reagierten mit Kopfschütteln. Immerhin: „Ich selbst habe keine Missbrauchserfahrung“, erklärte die 31-Jährige.
Der Mann selbst berichtete in seiner Einlassung von einem von Grund auf verkorksten Leben. Geboren und aufgewachsen in Mainz, habe er seine ersten fünf Lebensjahre in einem Säuglingsheim zugebracht. Zurück in der Familie mit insgesamt fünf Geschwistern sei er von Anfang an ein Opfer von Gewalt gewesen, sei mit sieben oder acht Jahren von einem Onkel vergewaltigt worden. Als er mit acht Jahren deshalb aus der Familie abgehauen sei und in einer Mainzer Jugendeinrichtung Unterschlupf gefunden habe, sei es zunächst besser geworden. Allerdings habe ihn während eines Firmenpraktikums der Meister eines Maler- und Tapezierbetriebes ebenfalls vergewaltigt.
Aktuell noch auf Bewährung
Zurück im Heim habe man ihm nicht geglaubt und ihn stattdessen für den unerlaubten Alkoholgenuss bestraft, den er ebenfalls gestanden habe. Auch dort sei er deshalb abgehauen und schließlich in einer katholischen Jugendeinrichtung gelandet, wo er mehrfach sexuell von Priestern missbraucht worden sei. Zurück in der Familie hätten seine Alkoholprobleme begonnen.
„Ich bin ein trockener Alkoholiker“, sagt er über sich selbst. Erst 1989, kurz vor der Geburt seiner Tochter, habe er eine Entziehungskur gemacht und sei seither trocken. „Bis auf einen Rückfall im Jahr 2019“, erklärt der Mann. In diesem Jahr stand er am Amtsgericht in Neustadt vor Gericht, wurde für den Besitz von kinderpornographischem Material zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine Bewährung, die aktuell noch läuft, was zum Problem werden könnte. Denn sein Anwalt Thomas Bernhard Zahn hatte in seinem Plädoyer für den aktuellen Prozess zwar ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert. Sollten die Richter der Jugendschutzkammer aber zu einem Schuldspruch kommen, wäre diese Bewährung hinfällig. Das Urteil verkündet die Kammer am Montag, 10. Mai, um 10 Uhr.