Gesundheit! RHEINPFALZ Plus Artikel Neustadt/Bad Dürkheim: Aufgaben des Gesundheitsamts

Werden ansteckende Krankheiten wie Masern gemeldet, prüft das Gesundheitsamt auch, ob im Umfeld des Erkrankten noch Impfungen nö
Werden ansteckende Krankheiten wie Masern gemeldet, prüft das Gesundheitsamt auch, ob im Umfeld des Erkrankten noch Impfungen nötig sind.

Das Gesundheitsamt in Neustadt, das auch für den Kreis Bad Dürkheim verantwortlich ist, hat viel zu tun. Denn die Behörde ist bei Weitem nicht nur für Kontrollen zuständig. Vor allem die Themen Gesundheitsvorsorge und Aufklärung stehen auf der Agenda weit oben. Ein Überblick.

Rund 35 Mitarbeiter sind im Gesundheitsamt in verschiedenen Bereichen im Einsatz. Die Stellenzahl hat sich laut Amtseiterin Dr. Silke Basenach in den vergangenen Jahren kaum verändert, allerdings sind geteilte Stellen häufiger geworden. Die Jobs im Gesundheitsamt sind vielfältig. Das ist es, was Ärztin Dr. Julia Lechner an ihrer Stelle gefällt. „Es ist eine Querschnittsaufgabe mit unterschiedlichen Kooperationspartnern, Ärzten, der Bevölkerung und anderen Behörden. Der Job hat viele Facetten.“

Abgesehen von der Verwaltung gibt es Mediziner im Schulärztlichen und Amtsärztlichen Dienst, den Sozial-psychiatrischen Dienst, und Hygiene-Kontrolleure. Es wird aber auch Öffentlichkeitsarbeit, sprich Aufklärung und Prävention betrieben, beispielsweise in Schulen zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten. Das Gesundheitsamt ist in einem Netzwerk aktiv, dass sich mit dem Problem der Multiresisten Erreger (MRE), die nicht mit „herkömmlichen“ Antibiotika bekämpft werden können, auseinandersetzt.

Akuteinsätze und Drogen-Screening

Außerdem gibt es ein Angebot zur Pflegedienstberatung, eine Kooperationsstelle zwischen Gesundheits- und Sozialamt. Auch Abstinenzprogramme, Drogen- und Alkohol-Screenings stehen auf dem Arbeitsplan des Gesundheitsamts. Die Tests können entweder freiwillig oder beispielsweise auf Anfrage eines Bewährungshelfers gemacht werden.

Kooperiert wird im sozial-psychiatrischen Dienst auch mit der Unterbringungs- und Betreuungsbehörde. „Da geht es beispielsweise um Eigen- oder Fremdgefährdung von Personen“, erklärt Basenach. Da kann es auch sogenannte „Akuteinsätze“ geben, wenn dringend reagiert werden müsse.

Richtiger Umgang mti Lebensmitteln

Gleiches gilt, wenn beispielweise meldepflichtige, ansteckende Krankheiten auftreten. „Dann müssen wir sehen, wer mit dem Erkrankten Kontakt hatte, ob noch jemand gegen Masern geimpft oder wegen eines Meningokokkenfalls im Umfeld vorsorglich mit Antibiotikum versorgt werden muss“, sagt Basenach.

Das Gesundheitsamt kümmert sich auch um sogenannte Lebensmittelbelehrungen in der Gastronomie, also den richtigen Umgang mit Lebensmittel auch in Bezug auf Infektions-Prophylaxe. Soll einfach gesagt heißen: „Jemand, der einen Magen-Darm-Infekt hat, soll nicht arbeiten gehen, solange er ansteckend ist“, gibt Basenach ein Beispiel, worum es bei den Schulungen für Personal in dem Bereich geht. Das habe aber nichts mit den eigentlichen Lebensmittelkontrollen zu tun, die vom Veterinäramt übernommen werden.

Gesundheitsamt als Arbeitgeber

Oft wird das Gesundheitsamt „nur“ mit Kontrollen in Verbindung gebracht, zum Beispiel im Krankenhaus die Einhaltung von Hygiene-Richtlinien. „Das geht nur in kooperativer Form“, betont Basenach. „Wir wollen auf fachlicher Ebene beraten und unterstützen, versuchen dabei bürgernah zu sein“, sagt Lechner und ihre Vorgesetzte fügt an: „Wir haben ein gutes Verhältnis mit den Kontrollierten. Nur so kann man die Leute ins Boot holen, um etwas zu bewegen.“

Amtsleiterin Basenach und Lechner sind sich einig: Es arbeitet sich gut beim Gesundheitsamt. „Die Arbeitsatmosphäre ist gut“, sagt Lechner. Basenach ergänzt: „Wir sind ein gutes Team und suchen Verstärkung im Arztbereich. Der Vorteil bei uns: Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Arbeitszeiten im Sinne von Gleitzeit und keine festen Wochenenddienste.“

Auch Ausbildungsstätte

Das Gesundheitsamt ist über die Verbindung zur Kreisverwaltung auch als Ausbilder von Verwaltungsfachangestellten beteiligt. Außerdem werden für Ärzte Weiterbildungen angeboten. Im Moment wird versucht, in Kooperation mit anderen Gesundheitsämtern die Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen anzubieten. Perspektivisch soll das in Neustadt auch ohne Kooperationspartner möglich sein.

Zur Sache: Das Masernschutzgesetz

Ab 1. März gilt das neue Masernschutzgesetz, dass der Bundestag im November vergangenen Jahres verabschiedet hat. Alle Kinder, die ab jetzt in Schule oder Kindergarten kommen, müssen gegen Masern geimpft sein. Gleiches gilt für Menschen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, beispielsweise Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen spätestens vier Wochen nach Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft den Impfschutz nachweisen.

Für Kinder, die schon zur Schule oder in die Kita gehen, gilt eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2021. Spätestens dann müssen auch sie alle gegen das Virus geimpft sein.

Hoch ansteckende Krankheit

Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, würden Masern häufig unterschätzt. „Sie sind hoch ansteckend und können tödliche Folgen haben“, heißt es beim BGM. Laut Auswertung des Robert-Koch-Instituts sei die Impflücke bei Masern in Deutschland weiter zu groß. Erst wenn 95 Prozent der Menschen geimpft sind, entsteht der Gemeinschaftsschutz, auch Herdenimmunität genannt. Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder ihres Alters nicht geimpft werden können, profitieren davon, dass durch die flächendeckende Impfung die Ausbreitung der Krankheit verhindert wird und sie so vor Ansteckung geschützt werden.

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseintrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, droht künftig eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro. Gleiches gilt für Kita-Leitungen, die nicht geimpfte Kinder in ihrer Einrichtung zulassen, oder auch für nicht geimpftes Personal in Gesundheits- oder Gemeinschaftseinrichtungen. unn

Silke Basenach.
Silke Basenach.
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