Kreis Bad Duerkheim Lasertag-Anlage: Gericht bestätigt städtisches Verbot

Speyer. Erfolg für die Speyerer Stadtverwaltung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt. Ihre Entscheidung, eine beantragte Lasertag-Arena in der Industriestraße nicht zuzulassen, ist in einem jetzt veröffentlichten Urteil bestätigt worden.
Eine dort stehende Lagerhalle sollte in eine Arena mit Fitnessraum umgewandelt werden, in der mehrere Spieler im Dunkeln mit Laserpointern aufeinander „schießen“ können. Das ist eine Freizeitbeschäftigung, die es in Speyer schon in der Auestraße gibt. Der Knackpunkt im aktuellen Verfahren ist die Frage: Handelt es sich bei der Arena um eine „Anlage für sportliche Zwecke“ – die wäre dort zulässig – oder aber eine verbotene Vergnügungsstätte? Das Gericht sprang jetzt der Stadt Speyer bei: Die geplante Lasertag-Anlage wolle eher „für Vergnügungsstätten prägende kommerzielle Unterhaltung der Besucher“ als „körperliche Ertüchtigung“ bieten, befanden die Richter. Bestätigt wurden somit der abgelehnte Bauantrag vom Oktober 2014 und ein Beschluss des Stadtrechtsausschusses vom April 2015 (wir berichteten). Die Richter führten explizit auch den neuen Bebauungsplan für das Gebiet „Alte Rheinhäuser Weide“ an, durch das die Industriestraße verläuft. Darin ist seit Januar 2016 festgeschrieben, dass es dort keine weiteren Bordelle und anderen Vergnügungsbetriebe geben soll, um eine Abwärtsentwicklung des Gebiets zu verhindern. „Das Urteil zeigt, wie wichtig es war, ein Vergnügungsstättenkonzept für das gesamte Stadtgebiet zu erarbeiten“, sagte gestern der Speyerer Oberbürgermeister Hansjörg Eger (CDU). So hätten zuletzt mindestens zwei Vergnügungsstätten „rechtssicher abgelehnt“ werden können. (pse)