Kreis Bad Duerkheim „Junge, hol die Kuh vom Eis“

Diese Szene führte im Spiel der B-Klasse Kaiserslautern-Donnersberg Süd zwischen Mölschbach und Hochspeyer zum Videobeweis.
Diese Szene führte im Spiel der B-Klasse Kaiserslautern-Donnersberg Süd zwischen Mölschbach und Hochspeyer zum Videobeweis.

«GRÜNSTADT.» Im Fußball-B-Klassen-Spiel zwischen dem SV Mölschbach und der SG Hochspeyer (3:2) revidierte der Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung aufgrund einer von einem Zuschauer gemachten Videoaufnahme. Was sagt Roland Schäfer, Schiedsrichterobmann des Fußball-Kreises Rhein-Pfalz, dazu?

In der B-Klasse Kaiserslautern/Donnersberg Süd gab es am vergangenen Wochenende einen kuriosen Vorfall. Beim Stand von 2:2 war ein Mölschbacher Spieler in den gegnerischen Strafraum eingedrungen und hatte dann den Ball von der Grundlinie zu seinem Teamkollegen gespielt, der zum 3:2 einschoss. Der Schiedsrichter erkannte den Treffer zunächst nicht an, entschied auf Abstoß, da er den Ball im Aus gesehen hatte. Doch nach Angaben von Zuschauern soll er zunächst den Torwart von Hochspeyer gefragt haben, der ihm sagte, das der Ball im Aus gewesen sei. Das war aber nicht das Ende der Situation. Laut dem Trainer von Hochspeyer soll der Unparteiische daraufhin ein Zeichen für den Videobeweis (beide Hände malen einen Monitor in die Luft) gemacht haben, dann zu einem Zuschauer gelaufen sein, auf dessen Handy geschaut und seine Entscheidung revidiert haben. Herr Schäfer, was sagen Sie dazu? Ich weiß ja nicht, ob sich das so abgespielt hat. Aber wenn es so war, dann würde ich mit dem Schiedsrichter ein Gespräch führen, ihn fragen, was da war. Wenn er mir das so bestätigt, dann würde ich ihm sagen: Junge, schau, wie du da die Kuh wieder vom Eis holst, denn das geht überhaupt nicht. Dürfen sich Schiedsrichter in den unteren Klassen per Video „helfen “ lassen? Natürlich nicht. Wenn der Schiedsrichter eine Entscheidung trifft, dann ist es eine Tatsachenentscheidung. Wenn in diesem Fall jemand aus der Mannschaft, welche das Tor erzielt hatte, zum Unparteiischen gegangen wäre, und ihm gesagt hätte: „Hören Sie zu, der Ball war wirklich im Aus.“ Dann hätte er den Treffer zurücknehmen können. Aber sich auf einem Handy das Video anzuschauen und darauf seine Entscheidung treffen, das kann es nicht sein. Das ist vielleicht in der Bundesliga möglich, aber auch nur da. Wir haben keinen Videobeweis in den unteren Spielklassen. Alles andere ist Kokolores. Haben Sie Kenntnis von einem ähnlichen Vorfall im Fußballkreis Rhein-Pfalz? Dass jemand ein Handy als Videobeweis benutzt hat, noch nicht. Jüngst hat ein Schiedsrichter bei einer strittigen Abseitsentscheidung so gemacht, als ob er einen Kopfhörer hat und einen Videoschiedsrichter kontaktiert. Jemand hat das mitgekriegt und der Presse gemeldet. Plötzlich hat jeder darüber gesprochen. Der Videobeweis ist mittlerweile fester Bestandteil in der Bundesliga. Nervt es die Schiedsrichter in den unteren Klassen nicht, dass diese Regel nun auch indirekt auf ihre Spiele Auswirkungen hat? Natürlich nervt das. Ich pfeife ja selber noch. Und glauben sie mir, nicht alles, was da oben eingeführt wird, ist förderlich für uns Schiedsrichter. Wir sprechen ja von B- und C-Klassen-Fußball. Da können wir doch keine Videoschiedsrichter oder Videobeweise einführen. Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Was wir spielen, ist immer noch Freizeitsport. Wenn Sie mich fragen: Wenn die Mannschaft, die sich im Nachteil durch diese Entscheidung fühlt, Protest einlegt, dann sollte dem stattgegeben werden. Videobeweise gehen generell nicht? Wenn es bei der Partie zu einer Tätlichkeit oder zu anderen Vorfällen kommt, die vor dem Sportgericht landen, dann können Handyvideos durchaus zugelassen werden. Aber bei so einer Entscheidung wie bei diesem Spiel kann der Schiedsrichter nicht aufs Handy schauen, um eine Torentscheidung zu fällen.

Schon Bundesligaalltag: Das Zeichen für den Videobeweis.
Schon Bundesligaalltag: Das Zeichen für den Videobeweis.
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