Karlsruhe „Nicht zu rechtfertigen“

Zuletzt hatten die Gegner des über 100 Millionen Euro teuren Projekts einer zweiten Brücke über den Rhein zwischen der Südpfalz und Karlsruhe Rückendeckung durch eine Bundesbehörde erhalten. „Der Bundesrechnungshof hält nach dem derzeitigen Kenntnisstand den Bau einer zweiten Rheinbrücke weder für notwendig noch für wirtschaftlich“, hieß es. Diese Prüfbemerkung hat hohe Wellen geschlagen.

Der Grünen-Abgeordnete Tobias Lindner aus Wörth, der auf Einladung der Karlsruher Grünen in der Fächerstadt war, stellte als Obmann im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundes, der die Kritik des Bundesrechnungshofs zuletzt ohne das Wort „zustimmend“ zur Kenntnis genommen hatte, seine Sicht der Dinge klar. Der Bundesrechnungshof sei als eigenständige und an keine Weisung gebundene Bundesbehörde mit einem Gericht vergleichbar, wobei der Rechnungshof auch noch selbst entscheide, wo er tätig werden will, so Lindner. Entschieden werde dann anhand von Unterlagen, die von den betroffenen Ministerien vorgelegt werden müssen, zudem sind Mitarbeiter des Rechnungshofs vor Ort unterwegs, um sich ein eigenes Bild der Lage zu machen. Sollte es bei der Rheinbrücke anhand veralteter Gutachten zu einer Beanstandung gekommen sein, dann läge dieser Fehler also eindeutig im Ministerium von Verkehrsminister Alexander Dobrindt. Im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundes, der sich mit der Prüfbemerkung anschließend beschäftigte, sitzen Politiker der verschiedenen Fraktionen, die durchaus auch Interessen ihrer Fraktionen vertreten. Trotzdem werden Beschlüsse stets einstimmig gefasst. Vor diesem Ausschuss habe nun selbst das Verkehrsministerium eingeräumt, dass der morgendliche Stau nicht von der Brücke selbst herrühre, sondern vom sogenannten Karlsruher Pförtner. Kurz vor der Ausfahrt Knielingen wird hier die Fahrbahn von drei auf zwei Spuren verengt. Der Ausschuss folgte somit dem Bundesrechnungshof in der Einschätzung, dass der Bau der Brücke nur dann erfolgen sollte, wenn der verkehrliche Nutzen einer Anbindung an die B 36 nachgewiesen werden kann. Diesen Nachweis konnte das Verkehrsministerium bisher nicht führen, entsprechende Gutachten sollen nun bis 30. September nachgereicht werden. Danach werde dann der Bundesrechnungshof erneut eine Stellungnahme abgeben, mit der sich wieder der Rechnungsprüfungsausschuss befassen werde. Für die Grünen ist jetzt schon klar, dass der Bau der Brücke ohne eine Anbindung an die B 36 keinen Sinn ergibt und folglich auch nicht begonnen werden kann. Zumal nicht klar sei, ob diese Anbindung überhaupt genehmigungsfähig ist. Eine Investition in dreistelliger Millionenhöhe sei unter solchen Voraussetzungen nicht zu rechtfertigen. Und selbst wenn eine Anbindung möglich wäre, müsste nicht zwingend eine zweite Brücke gebaut werden, denn dann könnte der Verkehr auch von der bestehenden Brücke über das sogenannte Ölkreuz bei Knielingen auf die B 36 abgeleitet werden.

x