Karlsruhe Keine Abstriche beim Ausbau der B 10

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Im jetzt veröffentlichten Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan ergeben sich keine Veränderungen für die Infrastrukturvorhaben in der Südwestpfalz. Das teilte die SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner mit.

„Ich freue mich sehr, dass es dabei bleibt: der Ausbau der B 10 kann weitergehen“, sagte Glöckner nach der Durchsicht des Referentenentwurfs für den Bundesverkehrswegeplan 2030 mit. Die B-10-Teilabschnitte Hinterweidenthal bis Hauenstein, Hauenstein bis Wellbachtal (B 48) und Godramstein bis Landau (A 65) seien unverändert in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Für die Tunnelabschnitte Wellbachtal (B 48) bis Anschlussstelle Annweiler-Ost und Annweiler-Ost bis Godramstein gelte „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“. Ebenfalls unverändert landete das Vorhaben Ortsumfahrung Hinterweidenthal im Bereich „weiterer Bedarf“. Das Bundesverkehrsministerium habe die abschließende Ressortabstimmung für den Bundesverkehrswegeplan 2030 und die drei Ausbaugesetze eingeleitet. „Damit beginnt jetzt die ordnungsgemäße Ressortabstimmung in der Bundesregierung“, sagte Glöckner. Das Ministerium strebe einen Beschluss der vier Vorlagen am 3. August im Bundeskabinett an. Nun laufe die Ressortabstimmung und es könne entsprechend noch zu Veränderungen kommen. Nach der Ressortabstimmung komme der Kabinettsbeschluss und dann beginne „hoffentlich zeitnah nach der Sommerpause“ die parlamentarische Beratung im Bundesrat und Bundestag, erläutert die Abgeordnete das weitere Vorgehen. |rhp

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