Karlsruhe Betreten verboten

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Die Burg Elmstein ist, wie vor dem Verkauf im November 2014, in Privatbesitz. Inzwischen heißt es aber ausdrücklich: Zutritt für Unbefugte verboten. Aus „haftungsrechtlichen Gründen“, wie Gabriele Katz, zusammen mit ihrem Mann Joachim Kosubek Besitzerin der Burgruine, erläutert. Der „desolate Zustand“ von Ruine und Gelände lasse es nicht zu, dass sie für Publikum geöffnet würden. Dass die Burg später einmal zu besonderen Anlässen zu besichtigen sein wird, kann sich Kratz hingegen gut vorstellen.

Das Architekten-Paar, das die Ruine gekauft hat, hat sich seitdem intensiv mit dem Zustand des Denkmals befasst und viel Arbeit vor sich. Und einiges so vorgefunden, was einem pfleglichen Umgang mit einem Denkmal widerspricht. So wurde früher immer wieder ein Weihnachtsbaum auf der Burg aufgestellt. Mehrere Jahre lang. Keiner habe die Bäume dann entsorgt, sagt Kratz. Sie seien dort liegen geblieben und man habe sie ohne Rücksicht auf die Bausubstanz, nämlich Reste einer gotischen Spindeltreppe, verrotten lassen. Auch die elektrische Anlage zur Beleuchtung der Burg sei wohl vor vielen Jahren ohne Rücksicht auf die Bausubstanz installiert worden. Die Besitzer haben sich an die Gemeinde gewandt und nachgefragt, wer den Pfad von der Hauptstraße durch den privaten Wald hoch zum Wohnhaus auf dem Burggelände freigeschnitten habe. Ein Brief, über den Ortsbürgermeister Stefan Herter (SWG) auch den Ortsgemeinderat bei dessen jüngster Sitzung informiert hat. „Hecken und Äste wurden einfach links und rechts hingeworfen“, berichtet Gabriele Kratz. Inzwischen haben Kratz und Herter telefoniert. Sie seien verblieben, dass es einen Termin mit den Besitzern und dem Gemeinderat auf der Burg geben soll, bei dem die Besitzer über den Zustand der Ruine und weiteres Vorgehen sprechen wollen. Dieses Angebot nehme die Gemeinde gerne an, sagte Stefan Herter auf Anfrage. Die Gemeinde selbst habe die Burg über das Vorkaufsrecht nicht übernehmen können, weil „einfach kein Geld da ist“. Sie hätte dann auch nicht in die Ruine investieren können. Er habe den Eindruck, dass das Denkmal bei den Architekten „in guten Händen“ sei, sagt Herter. „Eventuelle Unfälle in dem unwegsamen Gelände werden durch unsere Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt“, erläutert Gabriele Kratz. Für besondere Anlässe – die Architektin nennt als Beispiel den Tag des offenen Denkmals oder Besichtigung der Sanierungsarbeiten – müsste eine zeitlich begrenzte eigene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Kratz: „Sobald wir so weit sind, halbwegs sicher Publikum durch das Areal führen zu können, werden wir das gerne tun.“ Bis dahin gelte aber, dass Unbefugten der Zutritt untersagt sei. Kratz und Kosubek haben sich als Architekten auch intensiv mit dem denkmalpflegerischen Aspekt auseinandergesetzt. In der vergangenen Woche habe es einen Termin mit Vertretern der oberen Denkmalpflegebehörde gegeben, informierte Kratz auf Anfrage unserer Redaktion. Dabei sei es unter anderem um die Frage gegangen, ob ein Loch in der Schildmauer ein Schaden oder eine konstruktive Öffnung (also beispielsweise ein Fenster) gewesen sei. Ein Burghistoriker soll diese Frage nun klären. Auch wurde das Wohnhaus, das sich auf dem Gelände befindet, in den 80er-Jahren so erweitert, dass es bis an den Felsen reicht. Diesen Teil möchten die Besitzer gerne wegnehmen, um den alten Zustand wieder herzustellen. Auch eine Mauer soll weggenommen werden, um eine burghistorisch interessante Frage zu klären: ob nämlich Keillöcher im Halsgraben möglicherweise dokumentieren, wie früher Steine gebrochen wurden. Auch die Denkmalbehörde sei der Ansicht, dass beim derzeitigen Zustand des Geländes die Öffentlichkeit nicht hineingelassen werden dürfe, so Kratz. Für die neuen Besitzer steht fest: Große touristische Attraktionen wie Ritterspiele oder dergleichen werde es auf der Ruine nicht geben. Und bis es einmal so weit ist, dass die Burg zu bestimmten Anlässen für Führungen und dergleichen geöffnet werden kann, bleibt noch einiges zu tun. (ff/ann)

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