Karlsruhe 200 Jahre badische Verfassung

Salutschuss der historischen Karlsruher Bürgerwehr.
Salutschuss der historischen Karlsruher Bürgerwehr.

Auch 200 Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist die Verfassung des damaligen Großherzogtums Baden jeden Salutschuss wert, die ihr zu Ehren am Mittwoch vor dem Karlsruher Schloss von Mitgliedern der historischen Karlsruher Bürgerwehr abgefeuert wurden.

„Die Badische Verfassung aus dem Jahr 1818 war damals die freiheitlichste auf deutschem Boden und sie enthält Paragrafen, die mit Blick auf Europa und gerade in dieser Zeit wichtig, aktuell und unglaublich freiheitlich sind“, rühmt Karlsruhes Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) die damalige Verfassung. Der Entwurf dazu stammte von Finanzrat Carl Friedrich Nebenius, unterschrieben wurde sie am 22. August 1818 vom damaligen Großherzog Karl von Baden – vier Tage bevor er verstarb. Mit seiner Unterschrift schaffte der Großherzog die Standesprivilegien weitgehend ab und machte einen Haken unter die konstitutionelle Monarchie. Geladen zur Feierstunde hatte die Landesvereinigung Baden in Europa, die bei dieser Gelegenheit nochmals auf die Rolle Badens in der deutschen Demokratiegeschichte verwies. Auch 200 Jahren danach lebe noch vieles weiter, was die Verfassung seinerzeit als besonders freiheitlich auszeichnete. Teile davon leben sogar im Grundgesetz weiter. Eigentum und Freiheit als schützenswerte Rechtsgüter beispielsweise, aber auch die Unabhängigkeit der Gerichte („innerhalb der Grenzen ihrer Competenz“) oder Pressefreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit.

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