Kaiserslautern Zwei Jahre Haft im Doppelpack

Zwei Jahre Haft für fortgesetzte Untreue in seiner Zeit als Rechtsanwalt. Und noch einmal zwei Jahre wegen einer Serie von Betrug, als er längst seine Zulassung als Advokat verloren hatte. Zu dieser „Doppel-Strafe“ verurteilte das Landgericht gestern einen 47-jährigen Mann aus Kaiserslautern, der seine Mandanten jahrelang um Honorare und angebliche „Vorschuss-Zahlungen“ für ihre Prozesse geprellt hat.

In der zweitägigen Verhandlung rollte die Große Strafkammer beim Landgericht Kaiserslautern noch einmal eine „kriminelle Karriere“ auf, die den Angeklagten vom Jahr 2008 an bis in die jüngste Vergangenheit begleitet. Aktenkundig wurde sie zum ersten Mal im Jahr 2011, als der heute 47-jährige Jurist wegen diverser Untreue-Handlungen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Nächste Etappe war ein Urteil des Landgerichts im Mai 2012: Diesmal setzte es eine Bewährungsstrafe und ein zeitweiliges Berufsverbot, weil der Anwalt offenkundig wieder Gelder von Mandanten veruntreut hatte. Vor einem guten halben Jahr verlor die Lauterer Staatsanwaltschaft dann endgültig die Geduld mit dem „schwarzen Schaf“ in den Reihen der Rechtspflege. Sie setzte den Anwalt kurzerhand in Untersuchungshaft, nachdem sich ein neuer Stapel von mehr als 50 Anklagepunkten auf den Schreibtischen des Justizzentrums türmten. Das Muster war dabei immer gleich: Der Jurist versprach seinen Mandanten, sich für ihre Belange einzusetzen. Doch statt sie rechtlich zu vertreten, tat er nichts – außer mit ständig neuen Argumenten um immer wieder neue Gelder für den Fortgang der Verfahren zu bitten. Irgendwann verloren auch seine treuesten Anhänger die Geduld und erstatteten Anzeige. Mal ging es dabei um ein paar hundert Euro Vorschuss, dann wieder um einige tausend für ein angeblich notweniges Gutachten. Besonders gravierend war dabei der Fall eines Handwerkers aus dem Landkreis, der von seinem „langjährigen Freund“ beinahe um das Haus der Familie gebracht worden wäre. Nur durch einen Freund erfuhr er davon, dass sein vermeintliches Eigentum von dem Advokaten bereits zur Zwangsversteigerung angemeldet worden war (wir berichteten am 27. Februar). Nach einem halben Jahr Untersuchungshaft und „schweren privaten wie wirtschaftlichen Turbulenzen“ wollte der betrügerische Rechtsanwalt jetzt offenbar reinen Tisch machen. Schon zu Beginn der Verhandlung räumten er und seine Strafverteidiger einen Großteil der Fälle ein. Ausführlich verhandelt wurde nur die Sache mit dem Haus des Handwerkers, aber sie spielte am gestrigen zweiten Verhandlungstag eher eine symbolische Rolle: Weil der „Vermögensnachteil“ für den Handwerker bereits im Jahr 2008 entstand und die Anklage erst fünf Jahre später erfolgte, war diese Tat nach Ansicht von Anklage und Verteidigung inzwischen verjährt. Übrig blieb dennoch eine beachtliche Liste von rund 30 Fällen der Veruntreuung von Mandanten-Geldern, die der Anwalt bis zum Entzug seiner Zulassung im Mai 2012 zu verantworten hat. Dazu kommen noch etwa 20 Fälle von Betrug, teilweise gepaart mit dem Missbrauch seines Titels: So beurteilt es das Gericht, wenn jemand sich bei seinen Honorarforderungen als Rechtsanwalt ausgibt, ohne es zu sein. Und dann war da noch die Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2012: Auch die musste das Gericht noch berücksichtigen, schließlich hatte der falsche Advokat dagegen verstoßen. Zwei Jahre Gefängnis für „Phase eins“ seiner kriminellen Machenschaften, zwei Jahre und zwei Monate für die „Phase 2“: So fasste die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen nach einer angemessenen Strafe zusammen. Der Verteidiger lobte die Anklage für ihre „maßvollen Ansätze“ und gab nur zu bedenken, dass der Mandant mit seinem Geständnis „allen Beteiligten einen langen und teuren Prozess erspart“ habe. Und die Große Strafkammer brauchte am Ende weniger als eine Stunde, um zu einem Urteil von zweimal zwei Jahren zu gelangen – ohne Bewährung und mit vier weiteren Jahren Berufsverbot. Einen guten Ratschlag für den Ex-Rechtsanwalt konnte sich der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz bei der mündlichen Urteilsbegründung dann allerdings doch nicht verkneifen: „Vielleicht nutzen Sie die Zeit der Haft, um sich ein neues wirtschaftliches Standbein zu schaffen. Es muss ja nicht im Bereich der Rechtspflege sein.“ (mibo)

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