Landstuhl Nach Taser-Einsatz Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingestellt

Nach dem Einsatz eines Elektroschockgeräts war Ende April ein Mann in Landstuhl gestorben.
Nach dem Einsatz eines Elektroschockgeräts war Ende April ein Mann in Landstuhl gestorben.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz am 30. April eingestellt. Damals war ein 38-jähriger Mann in Landstuhl nach dem Einsatz eines Tasers gestorben.

Der Mann hatte unter Alkohol- und Drogeneinfluss in seiner Wohnung im Landstuhler Stadtteil randaliert. Laut Polizeibericht hatte er sich dabei selbst Schnittverletzungen zugefügt und auch die Polizeibeamten angegriffen. Diese setzten daraufhin gegen den Randalierer ein Elektroschockgerät ein. In der Folge sei der Mann später in einem Krankenhaus gestorben, so damals die Polizei.

Anfang Mai konnte die Todesursache laut Staatsanwaltschaft Zweibrücken und basierend auf dem vorläufigen Obduktionsergebnis nicht eindeutig festgestellt werden. Zugleich gingen die Experten davon aus, „dass der Einsatz des Tasers sehr wahrscheinlich eine Herzrhythmusstörung bei dem Mann ausgelöst hat, stark begünstigt durch Betäubungsmittel und Medikamente“. Es sollten weitere rechtsmedizinische Untersuchungen folgen, hieß es damals.

„Einsatz war rechtmäßig“

Diese haben nun laut Staatsanwaltschaft Zweibrücken ergeben, dass es „keinen sicheren Anhalt“ dafür gebe, dass „der Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts tatsächlich todesursächlich war“. Vielmehr komme die „bestehenden Intoxikation des Verstorbenen“ – sein Alkohol- und Drogenkonsum – als Todesursache in Betracht, so die Staatsanwaltschaft am Mittwochnachmittag. „Nach den durchgeführten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts rechtmäßig war und bereits insoweit kein strafbares Verhalten vorlag“, so ihr Fazit. Daher habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die zwei Polizeibeamten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

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