Kaiserslautern
Einnahmen aus Kirchenkonzert werden zum Zankapfel
Wie so oft im Leben wird auch in der Kulturszene ums liebe Geld gestritten, vor allem, wenn schriftliche Vereinbarungen fehlen. Das begann in Erfenbach schon damit, dass Pfarrer Christoph Krauth das Konzert als traditionelles Herbstkonzert der Kirchengemeinde klassifizierte. Diese Konzerte gibt es in der Tat, aber im speziellen Fall wurde eine Kooperation mit der Pfälzischen Musikgesellschaft (PMG) vereinbart. Das vom mitwirkenden Hornprofessor gezeigte Programm und Plakat weist daher auch die PMG, bei der Arnold Vorsitzender ist, zumindest als Mitveranstalter aus. Dieses Plakat wurde zwar unter der Federführung der Erfenbacher gestaltet. Programmatische Konzeption, Moderation und Rezitation durch Arnold hingegen lassen seine eindeutige Handschrift erkennen.
Vor dem Streitfall um Einnahmen, Spenden und Zuständigkeiten hatten der an der Orgel konzertierende Kirchenmusiker und Professor der Musikhochschulen Bayreuth und Düsseldorf und der emeritierte Hornprofessor Arnold bereits in Herne bei einem Kirchenkonzert gemeinsam mit dem gleichen Programm konzertiert. Auch hier gab es nur mündliche Absprachen, ein Honorar war nicht vereinbart, aber immerhin erhielt Arnold, der auf eigene Kosten angereist war, eine Sachspendenquittung.
Keine Gage, sondern Geld für die Nachwuchsarbeit
Für die Erfenbacher Veranstaltung verzichtete er ebenfalls auf eine Gage, denn die Erträge seines persönlichen Engagements fließen immer in die Nachwuchsarbeit der Gesellschaft. Das erhoffte sich Arnold im Gegenzug auch hier – und zwar im Hinblick auf den Werbe- und Organisationsaufwand der PMG, die mit 50 Personen angereist war. Arnold kalkulierte damit, dass ein Teil der eingegangenen Spenden eben dorthin fließen würde. Dem Orgelprofessor Laux sei dagegen von der PMG ein kleines Honorar garantiert und bezahlt worden, so Arnolds Darstellung. Dies sei durch die Buchführung der Gesellschaft belegbar.
Arnold betont, dass es ihm als PMG-Präsident und Hornprofessor immer um die Pflege der Nachwuchsarbeit gehe. Auch im Fall dieser Kooperation wäre Transparenz höchstes Gebot gewesen. Leider seien aber eingegangene Spenden, immerhin 470 Euro, von der Ehefrau des Organisten und Mitglied des Presbyteriums, in Beschlag genommen worden. Hierzu erklärt der zuständige Pfarrer auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass diese Gelder im Haushalt der Kirche verbucht worden seien.
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Logo der PMG
Aus Arnolds Unterlagen ist ersichtlich, dass die PMG für dieses Konzert Öffentlichkeitsarbeit mit ihrem Logo geleistet hat und der Pfarrer nachweislich in den Schriftverkehr einbezogen war, was dieser in den Korrespondenzen, die der Redaktion vorliegen, teilweise bestreitet. Laut dem Hornprofessor sei ihm vorab von Laux eine Sachspendenquittung seitens der Gemeinde in Aussicht gestellt worden, die er aber nicht in Anspruch nehmen wollte und die nie ausgestellt worden sei.
In der Tat sind nach Arnolds Darstellung – und wie Krauth bestätigt – weder Gelder an ihn noch an die PMG geflossen. Einzig der Organist habe ein Honorar erhalten, so Arnold. Er betont, dass die Gesellschaft auch die Portokosten übernommen habe und Einladungen zum Teil persönlich verteilt worden seien.
Ein klärendes Gespräch mit unterschiedlichen Auslegungen
Laut RHEINPFALZ-Informationen zeichneten sich bei den Beteiligten zunächst weder Klärungsversuche noch Annäherung ab. Mit großem Bedauern erklärt der Hornprofessor die künstlerische Zusammenarbeit für beendet. Nach mehreren Anfragen erklärt Laux nach Abstimmung mit dem Pfarrer, dass die Kirchengemeinde prinzipiell immer dann Veranstalter sei, wenn in ihrer Kirche Konzerte stattfinden – vor allem in diesem Fall bei einer eigenen und traditionellen Konzertreihe der „Herbstkonzerte.“ Andernfalls müsse es einen Beschluss des Presbyteriums und einen Mietvertrag geben. Dann müssten auch zusätzliche GEMA-Gebühren abgeführt werden, die aber in diesem Fall durch Gesamtverträge der Landeskirche und Bistümer schon abgegolten seien, erläutert Laux. Er gibt auch zu bedenken, dass die Kirchengemeinde auf diese Spendeneinnahmen angewiesen sei. Selbstkritisch gibt sich Laux, wenn er einräumt, diese Position hätte Arnold klarer vermittelt werden können.
Zwischenzeitlich trafen sich Arnold und Laux zu einem klärenden Gespräch, das allerdings unterschiedlich interpretiert wurde. Laut dem Hornprofessor habe es vorsichtige Annäherungsversuche und seitens Arnold den Vorschlag gegeben, in einem Gespräch mit Kirche, Presbyterium und PMG alles zu besprechen und möglicherweise die Gelder gemeinsam einem sozialen Zweck zu widmen. Pfarrer Krauth habe gemäß Arnolds Darstellung in einem Schreiben sehr kühl reagiert, nachdem ihm Organist Laux eine Annäherung gemeldet hatte. Der Geistliche sei davon ausgegangen, dass Arnold Akzeptanz zeige und die Einnahmen der Erfenbacher Kirchenmusik zukommen lasse.
Für Arnold weiterhin Klärungsbedarf
Arnold wundert sich in seiner Antwort, die der RHEINPFALZ vorliegt, dass Menschen Gespräche so unterschiedlich bewerten. Für ihn sieht das Fazit so aus, dass es noch immer erheblichen Klärungsbedarf gebe und er wiederholt angeboten habe, diesen im Dialog mit Pfarrer und Presbyterium anzugehen. Er habe angeboten, die Gelder sinnvoll und möglicherweise auch sozial einzusetzen, allerdings sei nie die Rede von einer Nutzung für die Kirchenmusik gewesen. Deutlich fordert er einmal mehr ein Mitspracherecht für die PMG ein.
Kommentar
Streit mit fixen Regeln vermeiden
Klare Absprachen und noch besser vertragliche Vereinbarungen vermeiden Zwist ums liebe Geld.
Drei Parteien sind die Streithähne, die sich nicht über die Spendeneinnahmen eines – wohlgemerkt – Kirchenkonzerts einigen können. Zwei Professoren konzertieren im harmonischen Miteinander, doch danach beginnt ein Tauziehen um die Einnahmen. Absprachen und auch Schriftverkehr werden unterschiedlich bewertet und ein Streit um die Begünstigten – Kirchenmusik oder weltliche Nachwuchsförderung – ist entbrannt. Brauchen Künstler und Pfarrer zukünftig Juristen für Konzertverträge oder Mediatoren bei klärenden Gesprächsrunden, die bislang keine Einigung erzielten? Aus diesem Vorkommnis ist zu schließen, dass selbst bei solch idealistisch gestimmten Veranstaltungen klare, schriftliche Regelungen erforderlich sind, um solche peinlichen Unklarheiten zu vermeiden. Oberstes Gebot ist Transparenz.