Kaiserslautern Am Ende gehört alles Franz

Schicksalhaft verbunden: Franz von Sickingen starb auf der Burg Nanstein – 2015 spielte Andreas Franz bei den Burgerlebnistagen
Schicksalhaft verbunden: Franz von Sickingen starb auf der Burg Nanstein – 2015 spielte Andreas Franz bei den Burgerlebnistagen den tödlich verwundeten Ritter –, vorher aber hatte er dafür gesorgt, dass die Feste ihm alleine gehörte.

«Landstuhl.» 1441 verlieh Graf Friedrich von Veldenz noch einmal das Burglehen zu Nanstein an Karl von Breidenborn, den Sohn des Johann von Breidenborn. 1442 ließ sich Graf Emich von Leiningen von König Friedrich IV. mit Burg und Stadt Nanstuhl belehnen, da die Voreltern der Leininger ein altes, bald vergessenes Pfandrecht am Nanstein innegehabt hätten. Die Zeiten, in denen ein deutscher König in wirksamer Weise ein Reichslehen vergeben konnte, waren jedoch unwiederbringlich vorbei.

Der deutsche Kaiser war bereits gegenüber den Fürsten ohne Macht. So blieb es für die Leininger bei einem papiernen Erlass ohne Rechtskraft. Graf Friedrich von Veldenz war der letzte seines Stammes und starb um 1445. Kurz vor seinem Tod traf er mit seinem Schwiegersohn, dem Herzog Stephan von Zweibrücken, eine genaue Abmachung, wie ihre beiderseitigen Besitzungen auf die zwei Söhne Stephans aufgeteilt werden sollten. Dem älteren Friedrich fiel dabei „das theil zu Nannstul darkommend von der Grafschaft zu Sponheim und den Theil so wir Herzog Stephan jetzt in pfandwise inne han von der Grafschaft Sponheim“ zu, demnach also die Hälfte des Ganzen. Der jüngere Ludwig bekam „den verpfandten theil zu Nanstul von den Grafen von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch, als wir Grafe Friedrich den ingehabt han.“ Zwei Wittelsbacher Fürsten, Herzog Friedrich von Simmern und Herzog Ludwig von Zweibrücken, verfügten demnach über den größten Teil der Besitzrechte auf dem Nanstein. Im sogenannten Befreiungsbrief finden wir in dieser Zeit folgende gemeinschaftliche Eigentümer des Fleckens Nanstul: Stephan, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern; Friedrich, Graf zu Veldenz und Sponheim; Friedrich, Graf von Zweibrücken und Herr zu Bitsch; Johann, Graf von Nassau und zu Saarbrücken; Ritter Wirich Puller zu Hohenburg. Sie erteilen als gemeinsame Besitzer der Herrschaft den „ingesessenen Bürgern in dem Thal und der Stadt die freiheit, Inen und Iren Nachkommen“. Zugleich erhielten sie wichtige, zum Teil noch gültige Rechte. Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz hatte viele Feinde und führte häufig Fehden und Kriege. 1462 besiegte er bei der Schlacht von Seckenheim den Markgrafen Karl von Baden und nahm ihn gefangen. Um sich aus der Gefangenschaft zu lösen, musste der Markgraf dem Kurfürsten im Jahr darauf seinen Anteil an der Grafschaft Sponheim und damit auch seine Teile an „Schloss und Thal Nannstein“ verschreiben. Dieser beschwor darauf mit den anderen Teilhabern und Gemeinern den Burgfrieden, wie er 1403 formuliert wurde. Dadurch kamen Nanstein und Nanstul wie schon 1395 unter kurpfälzische Lehnsherrschaft. 1471 gab es zwischen dem Kurfürsten Friedrich I. und dem Herzog Ludwig I. von Zweibrücken einige bewaffnete Auseinandersetzungen. Im März versuchten die kurpfälzischen Truppen von Lautern her nach Zweibrücken vorzudringen. Sie besetzten kampflos das Städtchen Nanstul, scheiterten jedoch bei der Belagerung der Burg Nanstein. Bei ihrem Abzug kam es zu einem Scharmützel, bei dem die Kurpfälzer 15 Adlige und ihren Hauptmann gefangen nahmen. 1479 ging der Hohenburger Teil der Burg und Herrschaft Nanstein an den kurpfälzischen Großhofmeister und Kriegsobersten Schweikart von Sickingen. Der Ritter und Herr der Ebernburg hatte Margarethe, die Erbtochter des letzten Wirich Puller von Hohenburg, geheiratet und gelangte dadurch in den Besitz der Hohenburg und eines Viertels der Herrschaft Nanstein. 1494 wurden die Sickinger erstmals in einer Urkunde über den Nanstein genannt. Laut einer Verschreibung überließ Herzog Johann von Zweibrücken dem Schweikart von Sickingen ein Viertel an der Herrschaft zu Nanstein. Nachdem Schweikart 1504 vor Landshut in Bayern gefallen war, trat sein einziger Sohn Franz von Sickingen dessen Besitz an. Herzog Ludwig II. von Zweibrücken belehnte den Ritter 1505 mit seinem Teil der Herrschaft Landstuhl. Am 27. August 1510 beschwor Franz von Sickingen mit dem Herzog Alexander von Zweibrücken und Graf Johann von Simmern den Burgfrieden. 1518 überließ Herzog Johann II. von Sponheim mittels Verschreibung ein Viertel der Herrschaft Nanstein, also Burg und Stadt, an Franz von Sickingen gegen die Erstattung des Pfandschillings in Höhe von 2000 Gulden. 1519 kaufte Franz auch die Zweibrückischen Pfandschaften, die von Sponheim und Veldenz herrührten und war damit durch Erbe und Verträge alleiniger Besitzer der Herrschaft. Die Serie In den „Burggeschichten“ geht es immer am letzten Mittwoch des Monats um die Burg Nanstein und ihre Geschichte.

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