Grünstadt Zur Sache: Wahlhelfer

„Zunächst muss zwischen dem Wahlvorstand und den sogenannten Wahlhelfern der Verbandsgemeinde unterschieden werden“, erklärt Reinhold Pfuhl. Der Wahlvorstand werde auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen gebildet, sofern vorhanden. „Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für deren Übernahme grundsätzlich eine Verpflichtung besteht. In der Regel werden die Ratsmitglieder im Wahlvorstand eingesetzt“. Es bestehe aber auch generell die Möglichkeit, Bürger auf freiwilliger Basis einzusetzen oder gar zu verpflichten. Zur Unterstützung der Wahlvorstände würden dann Mitarbeiter der Verwaltung eingesetzt, so Pfuhl weiter, insbesondere für die Feststellung der Wahlergebnisse und die Niederschrift. Meist würden diese Mitarbeiter zur Auffrischung eine Wahlschulung durchlaufen, was aus Sicht der VG für die Wahlvorstände aufgrund der Einfachheit der Wahl nicht notwendig sei. „Sollten allerdings Neumitglieder dabei sein, schulen wir auf Anfrage auch diese gern“, so Pfuhl. (kcs)

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