Grünstadt Gemeinderat wird am 1. März gewählt

Am Sonntag, 1. März 2015, wird der Ortsgemeinderat Wattenheim neu gewählt. Diesen Termin hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim festgelegt.

Die Wiederholungswahl ist notwendig geworden, weil das Verwaltungsgericht Neustadt die Wahl zum Ortsparlament am 25. Mai für ungültig erklärt hat (wir berichteten am 9. Oktober). In seinem Urteil vom 8. Oktober hat das Gericht Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung der Bewerber der Wählergruppe Nagel festgestellt. Das Gericht nannte zwei Gründe, weshalb die Wahl unwirksam sei: die Einladung zur Listenaufstellung der WG Nagel, einer nicht-mitgliedschaftlich organisierten Gruppe, sei fehlerhaft gewesen, zudem sei gegen das Gebot der geheimen Wahl verstoßen worden. Nach Meinung der Kammer habe es während der Versammlung keine ausreichende Möglichkeit gegeben, dass die Teilnehmer ihre Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen konnten. Deshalb, so die Kammer, hätten die WG Nagel zur Wahl am 25. Mai nicht zugelassen werden dürfen. Das Gericht hat allerdings nicht nur die Stimmen für die WG Nagel, die einen Sitz im Rat erreichte, für ungültig erklärt, sondern die Wahl insgesamt und das Gremium ausgelöst. Die Begründung: Es könne nicht festgestellt werden, welche Bewerber und welche Gruppierungen die Stimmen für die WG Nagel erhalten hätten, wenn diese nicht mitgliedschaftlich organisierte WG nicht zugelassen worden wäre. Wie der Namensgeber der WG Nagel, Mathias Nagel, auf Anfrage sagte, werde seine Gruppe bei der Wahl am 1. März wieder antreten. Ziel sei es, einen Verein zu gründen. Diesen Status haben sich die meisten Wählergruppen im Land gegeben. Ein interessantes Detail hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim im Zusammenhang mit dem Wahltermin noch mitgeteilt: Weil Mathias Nagel das Urteil erst am 4. November erhalten habe, ein paar Tage später als die Kreisverwaltung, sei das Urteil erst am 5. Dezember rechtskräftig geworden. Der Kreis war davon ausgegangen, dass Rechtskraft mit Ablauf des 1. Dezembers eintrete, weil er das Urteil am Freitag, 31. Oktober, erhielt und auf eine Berufung verzichtet hat. Theoretisch aber hätte Mathias Nagel noch bis zum 4. Dezember Berufung einlegen können – weil ihm die Entscheidung erst am 4. November zugestellt wurde und die Einspruchsfrist einen Monat dauert. Sowohl die Kreisverwaltung als auch Nagel haben aber auf eine Berufung verzichtet. Nachdem das Urteil Rechtskraft erlangt hat, muss innerhalb von drei Monaten neu gewählt werden. Die Kreisverwaltung hat mit dem 1. März den spätest möglichen Termin gewählt. Wie mehrfach berichtet, bleibt Bürgermeister Andreas Werle im Amt, weil er direkt gewählt worden ist. Die beiden Beigeordneten amtieren ebenfalls weiter, bis der neue Gemeinderat handlungsfähig ist und die Beigeordneten neu gewählt werden. (ks)

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