Grünstadt Ein Eigentor geschossen?

Die Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land hat einen Fehler gemacht, dies eingesehen und einem Grundstücksbesitzer aus Bissersheim deshalb 1,28 Euro zurückgezahlt. Der Mann legte dagegen Widerspruch ein, nicht etwa weil ihm der Betrag zu gering war, sondern weil er der Meinung ist, dass die Verwaltung keinen Fehler gemacht hat. Den Widerspruch hat der Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen.

Etwas erstaunt über den Widerspruch war Dorothee Wersch, Vorsitzende des Ausschusses. Denn normalerweise wird Widerspruch eingelegt, wenn Bürger glauben, eine Verwaltung habe einen Fehler gemacht. Zwar ist es für Verwaltungen erfreulich, wenn Bürger nicht glauben, dass bei ihnen etwas falsch gemacht wurde. Doch der Grund für den Widerspruch aus Bissersheim dürfte ein anderer sein, vermutet der Vertreter der VG-Verwaltung Grünstadt-Land im Ausschuss. Der Bissersheimer, der zur Sitzung des Kreisrechtsausschusses nicht gekommen war, befürchte wohl, dass er zukünftig mehr zahlen muss als bisher. Im Januar war das ganz anders. Da war der Bissersheimer gemeinsam mit einem Anwalt erschienen. Da hatte der Mann Widerspruch gegen einen Bescheid der Verwaltung eingelegt (die RHEINPFALZ berichtete am 19. Februar). Damals allerdings, weil er zahlen sollte: und zwar den Ausbaubeitrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Ort. Bei der Höhe des Beitrags, die sich unter anderem an der Größe des Grundstücks orientiert, habe die Verwaltung einen Fehler gemacht, argumentierten der Bissersheimer und sein Anwalt. Denn zumindest ein Teil des Grundstücks liege im Außenbereich, weshalb dafür kein Ausbaubeitrag verlangt werden darf. Dem widersprach die VG-Verwaltung. Sie verwies darauf, dass das gesamte Gelände bereits seit längerem im Bereich eines Bebauungsplans liege. Das sah auch der Ausschuss so und wies den Widerspruch zurück. Im Januar hatte er der Anwalt argumentiert, dass das Grundstück seines Mandanten auf einer Fläche von 321 Quadratmetern mit Reben bepflanzt sei. Für diese Fläche zahle der Mann regelmäßig einen Beitrag für den Feld- und Weinbergschutz, besser bekannt als Feldhut. Das sei aber nicht zulässig, wenn die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liege. „Das ist richtig, es war ein Fehler, diese 321 Quadratmeter zur Feldhut heranzuziehen“, gab der VG-Vertreter zu. Deshalb habe der Grundstücksbesitzer seinen Feldhut-Beitrag für vier Jahre zurückerhalten. Eine Rückzahlung über einen längeren Zeitraum sei nicht zulässig. 32 Cent zahlte der Bissersheimer jährlich für die 321 Quadratmeter Fläche; in vier Jahren genau 1,28 Euro. Die Gebühren, die für den zurückgewiesenen Widerspruch fällig sind, sind um einiges höher. Der Mann habe wohl Widerspruch eingelegt, weil er befürchtet, zukünftig keine Feldhut, dafür aber höhere Grundbesitzabgaben zahlen zu müssen, vermutet der Mitarbeiter der VG-Verwaltung. (ann) Info Wiederkehrende Beiträge sind auch Thema im Gemeinderat, der am Donnerstag, 10. Dezember, 19 Uhr, im Eulennest tagt.

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