Leiningerland RHEINPFALZ Plus Artikel Die Anwältin der einsamen Toten

Seit 15 Jahren Spezialistin für Nachlasspflegschaften: Rechtsanwältin Dania Jäger aus Grünstadt.
Seit 15 Jahren Spezialistin für Nachlasspflegschaften: Rechtsanwältin Dania Jäger aus Grünstadt.

Es gibt immer mehr Menschen ohne Angehörige, die sich um sie kümmern – auch nicht nach dem Tod. Dabei müssen dann nicht nur Erben gesucht, sondern auch noch unzählige andere Dinge geregelt werden. Das ist das Spezialgebiet der Grünstadter Juristin Dania Jäger – und dies ist der Auftakt zu unserer neuen Serie.

„Eigentlich räumen wir die letzten Reste zusammen, die von einem Leben am Ende übriggeblieben sind“, sinniert die 49-jährige Rechtsanwältin Dania Jäger. „Gerade die traurigen Schicksale, die sich uns dabei bieten, gehen jedes Mal unter die Haut“, sagt sie. Tatjana Belzer stimmt ihr zu. Die Rechtsanwaltsgehilfin und ihre Chefin sind seit 15 Jahren mit „Nachlasspflegschaften“ beschäftigt.

So bezeichnen Juristen das Kümmern um den Nachlass bei Sterbefällen ohne Erben. Jäger wird dann sozusagen rechtlicher Vertreter der unbekannten Erben. Und so ganz nebenbei regelt sie auch den möglichst würdevollen Abschied eines Menschen, der offensichtlich allen anderen egal war. Meist traurige Schicksale, die „von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt durch das Raster der Gesellschaft fallen“, berichtet Jäger. Und es werden immer mehr.

Im Schutzanzug auf der Suche nach Dokumenten

Fast täglich kommt für die Kanzlei in der Kirchheimer Straße ein neuer „Fall“ herein. Aufträge für Nachlasspflegschaften erhält Jäger inzwischen von Amtsgerichten aus der ganzen Pfalz. Dort schätzt man ihr über die Jahre erworbenes Fachwissen und die Kontakte zu vertrauenswürdigen Gutachtern für Fahrzeuge, Immobilien oder auch Schmuck. Die sind oft unabdingbar zur Ermittlung der Nachlasshöhe.

Zur Nachlasspflegschaft gehört aber auch – im Prinzip ist das sogar der erste Schritt –, in schon lange leerstehende, übelriechende Wohnungen der Verstorbenen zu gehen. Nicht selten im Schutzanzug geht’s dann auf die Suche nach Sparbüchern, Bankunterlagen oder Kaufverträgen, also nach allem, was über das Vermögen des Verstorbenen Auskunft geben kann.

Außerdem wird auch gleich Ausschau nach einem Stammbuch und sonstigen Familiendokumenten gehalten, um mögliche Erben schnell ermitteln zu können. Der Idealfall, ein Testament, ist allerdings die absolute Ausnahme.

Vermögensbilanz ist als erstes zu erstellen

Angeordnet und überwacht werden Nachlasspflegschaften vom jeweils zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz des Verstorbenen. Es muss genau recherchiert und aufgelistet werden, was der Verstorbene an Immobilien, auf der Bank angelegtem oder unter der Matratze verstecktem Geld, Schmuck, Fahrzeugen und anderen Arten von Privatvermögen hinterlassen hat. Sowie natürlich an Schulden.

Die (positive) Vermögensbilanz ist ausschlaggebend dafür, ob das Verfahren weitergeführt wird. Oder einfacher ausgedrückt: Nur wenn – nach Abzug aller Kosten – wirklich noch etwas übrigbleibt, suchen Jäger und ihre Kollegen überhaupt nach Erben.

Nicht unmöglich: Ohne Stammbuch Erben finden

Wer jemals Ahnenforschung betrieben oder auch nur einen Familienstammbaum über mehrere Generationen erstellt hat, der weiß, wie viel Recherche in den unterschiedlichsten Archiven, Verwaltungen – inzwischen auch in sozialen Medien – das bedeuten kann. Zumal, wenn in der Wohnung des Verstorbenen kein Stammbuch zu finden war. Dann müssen alle Schriftstücke, persönlichen Briefe und amtlichen Unterlagen oder Fotoalben nach möglichen Hinweisen auf Verwandte gesichtet werden.

Auch wenn Unterlagen – etwa im Krieg – verlorengegangen sind und strenge Datenschutzrichtlinien die Nachforschungen nicht gerade erleichtern, Belzer, die „Kanzlei-Beauftragte für Erbenermittlungen“, weiß, dass man „immer Erbberechtigte finden kann“. Das sei nur eine Frage des Aufwands. Es gehe darum, wie weit zurück man in der Ahnentafel muss, zu welchen Abzweigungen, um heute noch lebende Verwandte zu finden.“

Messie-Wohnungen und schrecklicher Gestank

Um solche aufwendige Recherchen zu vermeiden, ist das „Durchsuchen“ vom ehemaligen Zuhause des Verstorbenen wichtig. Auch wenn es nicht jedermanns Sache ist, als Erster die Wohnung eines Toten zu betreten. Deswegen gehen nur die Kanzlei-Mitarbeiter mit, die das „aushalten können“. Jäger erzählt: „Wir haben schon Messie-Wohnungen vorgefunden, in denen sich der Müll kniehoch stapelte, Maden und sonstiges Kleingetier sich über verrottende Lebensmittel hergemacht hatten, tote und lebendige Haustiere lagen und, und, und – immer verbunden mit einem schrecklichen Gestank.“ Das ist nur eine unangenehme Seite der Pflegschaft.

Eine andere, immer häufiger vorkommende Seite sind „Fundstücke“, die Auskunft über die traurigen letzten Wochen und Monate, manchmal gar Jahre, geben, die die Verstorbenen in Einsamkeit und Armut verbringen mussten. Unbeachtet von Verwandten, Nachbarn oder Freunden. Ohne dass eine Behörde auf die Zustände aufmerksam wurde. Auch das muss erst mal psychisch verkraftet werden.

„Man weiß nie, was einen hinter der Tür erwartet“

Trotzdem wollen Jäger und Belzer ihre ganz spezielle Arbeit nicht missen, fühlen sich irgendwie vielleicht sogar verpflichtet, Menschen am Rande der Gesellschaft zu helfen – auch wenn’s erst nach deren Tod ist. Denn selbst nach 15 Jahren erleben sie immer wieder Neues. „Man weiß nie, was einen hinter der Tür erwartet, wenn man sie zum ersten Mal aufmacht. Eigentlich muss man mit allem rechnen“, sagt die 49-jährige Anwältin. Sie ist nicht nur neugierig geblieben, sondern fühlt auch immer noch mit jedem Einzelnen mit, dessen trauriges Ende sie nach einem noch traurigeren Dasein regeln muss.

„Wir könnten ein Buch schreiben über das, was wir erlebt haben und noch immer erleben – eigentlich müssten wir es vielleicht sogar, denn das Thema Einsamkeit wird heutzutage einfach totgeschwiegen“, sagt die Anwältin der einsamen Toten. Wenigstens ein paar Kapitel werden nun mit der RHEINPFALZ-Serie „Anwältin der einsamen Toten“ geschrieben.

Die Serie

Mit der Serie wollen wir nicht nur die vielfältigen Arbeitsgebiete der „Anwältin der einsamen Toten“ beleuchten. Wir wollen unseren Lesern vor allem auch einen Einblick in menschliche Schicksale aus unserer Region geben, die im Normalfall im Verborgenen bleiben würden. Wir schildern dabei die „schlimmsten Erlebnisse“, die Dania Jäger und ihre Mitarbeiter bei ihren Nachlasspflegeschaften machen mussten – und solche, die Hoffnung geben können. Wir tauchen auch in außergewöhnliche Recherchen ein, um weltweit Erben ausfindig zu machen, berichten über Reaktionen von überraschten Erben und geben Ratschläge für Vermieter und jeden anderen Otto-Normal-Bürger, der vielleicht selbst einmal in der ein oder anderen Weise mit einer Nachlasspflegschaft zu tun haben könnte.

Die „Fälle“ bleiben anonym, die Würde der Verstorbenen hat den höchsten Stellenwert. Darin sind wir uns mit Jäger einig. Allerdings auch, dass das Alleinsein im Alter thematisiert werden muss.

Dania Jäger trägt bei ihren Einsätzen Schutzbekleidung.
Dania Jäger trägt bei ihren Einsätzen Schutzbekleidung.
In den Wohnung sucht Jäger nach Unterlagen der Verstorbenen.
In den Wohnung sucht Jäger nach Unterlagen der Verstorbenen.
Seit 15 Jahren in der Kanzlei Jäger Spezialistin der Erbenermittlung: Tatjana Belzer
Seit 15 Jahren in der Kanzlei Jäger Spezialistin der Erbenermittlung: Tatjana Belzer
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