Fussball
Wormatia Worms kämpft um Aufnahme in die Regionalliga Südwest
„In jedem Fall wird der VfR Wormatia das Mögliche tun, um die rechtmäßige Chance zum Aufstieg in die Regionalliga zu erhalten. Man kann nicht mitten in der Saison die Regeln ändern“, verdeutlicht der Wormatia-Vorsitzende Jochen Schneider (Offstein). Der Klub lässt sich vom Sportrechtler Siegfried Fröhlich von der Kanzlei Fröhlich und Arnold in Flonheim vertreten. Nach intensiver rechtlicher Prüfung stellte dieser fest, dass der Regionalliga-Beschluss satzungs- und damit rechtswidrig sei.
Die Wormatia fordert daher, den Beschluss zurückzunehmen und das Team als Teilnehmer an den Aufstiegsspielen zuzulassen. Sollten diese nicht ausgetragen werden können, oder sollten Mannschaften nicht melden, kämpft der Verein darum, nach Paragraf 1 Abs. 3 der Zulassungsordnung als Aufsteiger in die Regionalliga aufgenommen zu werden. Zugleich wird eine Neuterminierung der Aufstiegsspiele nach dem 1. Juli gefordert, da die Stuttgarter Kickers als möglicher Gegner bereits wieder trainieren und Testspiele absolvieren – während beides in Rheinland-Pfalz noch untersagt ist.
Umfangreiche rechtliche Prüfung
„Die rechtliche Prüfung erwies sich aufgrund der komplizierten Rechtslage als umfangreich. Verglichen mit dem Pokalausschluss vor einigen Monaten existiert im jetzigen Fall beispielsweise kein Bescheid, gegen den Widerspruch oder Berufung eingelegt werden könnte“, sagt der nur per Pressemeldung informierte Schneider, der gleichzeitig auf unterschiedliche Ansätze verweist: „Es bestehen auch Möglichkeiten auf dem ordentlichen Rechtsweg. Hierzu erfolgte auch ein Austausch mit den anderen betroffenen Vereinen.“ So haben die Stuttgarter Kickers bereits beim Landgericht Stuttgart einen – noch nicht beschiedenen – Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügungen gestellt.
Worms und Trier versuchen es mit der Sportgerichtsbarkeit
Worms und Trier versuchen es zunächst mit Sportgerichtsbarkeit. Und betonen: „Zulassungsordnung und Spielordnung erfordern es für die sportliche Qualifikation als Aufsteiger in die Regionalliga eben gerade nicht, dass mindestens 50 Prozent der im Spielmodus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar vorgesehenen Spiele absolviert sein müssen.“
Zudem sei der Beschluss bereits formell satzungs- und damit rechtswidrig, weil die Spielkommission für Änderungen der Spielordnung oder der Zulassungsordnung der Regionalliga Südwest nicht zuständig ist. „Weiterhin ist er rechtswidrig, weil er keine Rechtsgrundlage hat, sogar willkürlich ist und den VfR Wormatia in seinen Rechten verletzt. Eine Regeländerung während der laufenden oder nach der abgeschlossenen Saison verstößt fundamental gegen den Gedanken des Fair-Plays, das Bestimmtheitsgebot wie auch gegen das Verbot einer Rückwirkung.“
Bewerbungsunterlagen für Regionalliga zusammengestellt
Zudem berufe sich der VfR Wormatia auf den Vertrauensschutz, da für dessen Teilnahme an den Aufstiegsspielen noch nach Abbruch der Saison sowohl das Regelwerk als auch die tatsächliche Kommunikation der Regionalliga Südwest GbR mit dem Verein gesprochen habe, meint Schneider. So habe GbR-Geschäftsführer Sascha Döther signalisiert, dass Aufstiegsspiele stattfinden, weil dies unter der Regie der Regionalliga als Profi-Wettbewerb machbar sei. Wormatia sei außerdem drei Wochen vor der Nichtaufstiegs-Entscheidung und nach dem finalen Oberliga-Abbruch aufgefordert worden, die Bewerbungsunterlagen für die Regionalliga zusammenzustellen. Das hat der Klub inzwischen auch getan.
Ähnliche Argumente in Trier
Triers Argumente lauten ganz ähnlich. Zum einen moniert der Club, dass die Ende April gefällte Entscheidung der Regionalliga, aufgrund einer nur geringen Zahl von absolvierten Partien keine Aufsteiger aus den Oberligen zuzulassen, nicht mit einem sportlich fairen Wettbewerb in Einklang stehe. Eintracht-Justiziar Alexander Bergweiler: „Man kann solch eine Regelung treffen, aber nicht zu einem Zeitpunkt, zu dem das Spieljahr durch den Abbruch der Saison beendet ist. Es war absehbar, dass Corona weiterhin den Spielbetrieb beeinflussen würde. Deshalb hätte die Regionalliga vor der Saison einen solchen Passus beschließen können. Im Nachhinein die Regeln zu ändern, erachten wir nicht als rechtens.“
Zum anderen sieht Trier die Regionalliga GbR als nicht befugt, die Frage, wer aus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar aufsteigen darf, zu entscheiden. Bergweiler: „Die sportliche Festlegung, wer Meister wird und aufsteigen darf, ist Sache des Regionalverbands Südwest.“ Und der hatte sich eben darauf festgelegt, Trier als Aufsteiger und Worms als Teilnehmer an einer Aufstiegsrelegation zu melden.
Mündliche Verhandlung beantragt
Die Wormatia beantragt in ihrer Beschwerde eine mündliche Verhandlung bis spätestens 24. Mai. Wann und wie das Berufungsgericht eine Entscheidung fällen wird, blieb zunächst unklar. An diesem Donnerstagnachmittag befasste sich das Gericht zunächst via Video-Schalte erstmals mit den Beschwerden. Laut Felix Wiedemann, stellvertretender Geschäftsführer der Regionalliga Südwest, soll es nicht – wie von der Wormatia gefordert – zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Stattdessen soll auf Basis der Aktenlage entschieden werden. Kommende Woche will das Berufungsgericht ein weiteres Treffen abstimmen und dann wohl eine Woche später entscheiden. „Es kann noch ein bisschen dauern. Gleichzeitig ist man bemüht, zügig eine Entscheidung zu treffen“, sagt Wiedemann.
Parallel dazu hat die Wormatia diese Woche die Zulassungsunterlagen zur Regionalliga Südwest eingereicht – was von der Regionalliga Südwest GbR auch bestätigt wurde. „Die Zusammenstellung der geforderten Unterlagen war dabei auch nach mehr als zehnjähriger Erfahrung keine bloße Formalie, denn bezüglich der Nutzung der EWR-Arena waren mehrere Ortsbegehungen und Gespräche mit der Stadt Worms erforderlich“, erläutert Schneider. Die sportlichen Planungen laufen derweil zweigleisig. „Das kennen wir ja aus den letzten Jahren“, meint der Vereinschef mit einem Schmunzeln.