Frankenthal Stadtklinik: Todesursache der Brandopfer steht fest

Mehr als 100 Einsatzkräfte waren am Montagabend vor Ort, um das Feuer in einem Zimmer der Stadtklinik zu löschen, Verletzte zu v
Mehr als 100 Einsatzkräfte waren am Montagabend vor Ort, um das Feuer in einem Zimmer der Stadtklinik zu löschen, Verletzte zu versorgen und Patienten anderer Stationen zu betreuen.

[aktualisiert 16.15 Uhr] Das Feuer in einem Zimmer der Stadtklinik Frankenthal, bei dem am Montag zwei Frauen im Alter von 72 und 80 Jahren ums Leben gekommen sind, könnte nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einer Zigarette ausgelöst worden sein. Es gebe Hinweise, dass die Ältere der beiden Verstorbenen „verbotenerweise geraucht“ habe, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Donnerstag auf RHEINPFALZ-Anfrage. Der von seiner Behörde beauftragte Sachverständige habe den Brandherd im Bereich des Bettes ausgemacht. Es gebe zudem die Aussage einer Patientin, die „Feuerschein“ gesehen haben will.

Die Obduktion der Leichen im Institut für Rechtsmedizin der Uni Mainz hat unterdessen nach Angaben der Ermittlungsbehörden vom Nachmittag ergeben, dass beide Frauen an einer Rauchgasvergiftung gestorben sind. Der Körper der älteren Patientin sei „vollständig verkohlt“ gewesen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Rheinpfalz (Ludwigshafen).

Ströber bestätigt zudem mündliche Aussagen, denen zufolge die Frau wegen Rauchens auf dem Zimmer der Chirurgischen Abteilung ermahnt worden sein soll. Die Staatsanwaltschaft betreibe in dieser Sache ein Todesermittlungsverfahren – mit dem Ziel, die exakte Brandursache herauszufinden und zu prüfen, ob Fremdverschulden in Betracht komme, sagt Ströber. Er widerspricht damit Medienberichten, dass Ermittlungen wegen „fahrlässiger Brandstiftung“ liefen.

Zu der Frage, ob Sauerstoffgabe an eine Patientin beispielsweise über eine sogenannte „feuchte Nase“ in Kombination mit der Glut der Zigarette die Ausbreitung der Flammen zum Vollbrand beschleunigt habe, äußert sich der Behördenleiter nicht. Angaben dazu seien erst möglich, wenn das schriftliche Gutachten des Sachverständigen vorliege. Das gelte auch für die Frage, ob es eine Art Verpuffung oder Durchzündung gegeben habe. Bis die Expertise vorliege, könnten einige Wochen vergehen, so Ströber.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier.

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