Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess um gefährliche Körperverletzung: 21-Jähriger freigesprochen

Gleich zweimal ist es zwischen den Kontrahenten im Metznerpark zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen.
Gleich zweimal ist es zwischen den Kontrahenten im Metznerpark zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen.

Zwei tätliche Auseinandersetzungen im Metznerpark zwischen zwei Männern haben im vergangenen Sommer für einige Unruhe gesorgt. Ein 21-Jähriger musste sich deshalb nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgerichts verantworten. Am Ende wurde er freigesprochen.

Gleich zweimal hätten die beiden Männer 2023 im Metznerpark einen Konflikt ausgetragen, führte Staatsanwalt Stephan Maiwald-Hölzl aus. So habe der Angeklagte dem Mann am 16. Juni auf ein Auge geschlagen. Als der Geschädigte den 21-jährigen Frankenthaler dann am 13. Juli – erneut im Metznerpark – zur Rede stellen wollte, habe dieser ein Messer gezückt und seinem Gegenüber gedroht.

Einem Polizisten zufolge sind am 13. Juli mehrere Anrufe bei der Inspektion eingegangen, die einen Mann gemeldet hätten, der mit einem Messer in der Hand durch die Schmiedgasse laufe. Mehrere Streifenwagen hätten daraufhin das Gebiet abgesucht. Im Metznerpark seien mehrere Personen kontrolliert worden – ohne Ergebnis, berichtete der Beamte. Am Abend des gleichen Tages sei die Polizei auf ein Video im Internet aufmerksam gemacht worden, auf dem ein Streit im Metznerpark zu sehen und ein gezücktes Messer im Spiel sei. Die gezeigten Personen waren nicht nur der Polizei bekannt: Der Vorsitzende Richter Andre Bohlender hatte mit den Streithähnen und allen Zeugen bereits in anderen Verfahren zu tun, wie er erläuterte.

Das undatierte Video war im Internet mehrfach geteilt worden. Am Tag nach dessen Erscheinen sind nach Angaben des Polizisten zahlreiche Anrufe bei der Inspektion eingegangen. Bürger, die das Video gesehen hatten, hätten ihre Sorge geäußert, dass ein möglicher Amokläufer in der Stadt unterwegs sein könnte. Einige Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Banken hätten an dem Tag sogar ihre Türen geschlossen.

Es war nicht das einzige Video, das bei den Auseinandersetzungen eine Rolle spielte und das in der Verhandlung gezeigt wurde. Zu sehen war auch ein Video, das der Angeklagte nach dem ersten Vorfall geschickt bekommen hatte. Darin droht der Kontrahent dem Angeklagten. Nach dem 16. Juni habe er mehrere solcher kurzen Filme bekommen, berichtete der 21-Jährige. Man habe unter anderem damit gedroht, ihm die Kehle durchzuschneiden.

Widersprüchliche Angaben

Der Angeklagte räumte ein, dem Mann am 16. Juni mit der Faust aufs Auge geschlagen zu haben. „Aber ich habe mich nur gewehrt, ich wurde von ihm angegriffen“, sagte der 21-Jährige. Zuvor sei er durch den Metznerpark gelaufen, wo sein Kontrahent zusammen mit drei weiteren Männern auf einer Bank gesessen habe. Das Trio habe diesen angestachelt. „Die drei wollten was sehen“, meinte der Angeklagte. Wegen der Drohvideos habe er dann immer ein Küchenmesser dabei gehabt. Die Begegnung mit seinem Kontrahenten am 13. Juli beschrieb der 21-Jährige so: „Der Mann wollte mich direkt schlagen, da habe ich das Messer gezogen.“ Als er es weggesteckt habe, sei der andere wieder auf ihn losgegangen. Daraufhin habe er das Messer erneut hervorgeholt. Irgendwann seien er und der Mann dann auseinandergegangen.

Der Kontrahent des Angeklagten machte in der Verhandlung mehrfach widersprüchliche Angaben. So sagte er etwa zunächst aus, nicht mit einem Messer bedroht worden zu sein. Auf Nachfrage meinte er, dass es doch so gewesen sei. Zwei Zeugen gaben an, dass der Mann aggressiv auf den Angeklagten losgegangen sei.

Anklage, Verteidigung und das Gericht waren sich einig, dass man nicht ausschließen könne, dass der 21-Jährige bei beiden Vorfällen in „rechtfertigender Notwehr“ gehandelt habe. Und so plädierten Staatsanwalt und Rechtsanwältin für einen Freispruch. Dem schloss sich das Gericht an.

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