Frankenthal Ostparkbad und Sauna öffnen
Ohne Regeln zum Schutz vor möglichen Infektionen mit dem Coronavirus ist der Betrieb in Hallenbad und Sauna nach Darstellung der Werke nicht möglich. Die aktuelle Verordnung des Landes schreibt auch hier 3-G vor. Das bedeutet: Besucher ab 15 Jahren, die in Frankenthal schwimmen oder schwitzen wollen, müssen geimpft, genesen oder getestet sein. „Zertifizierte Schnelltests dürfen beim Eintritt nicht älter als 24 Stunden, zertifizierte PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein“, betonen die Betreiber in einer Pressemitteilung. Ebenfalls Pflicht für alle Badegäste: die Registrierung per Luca-App oder Formular.
Zeiten für Schulen und Vereine
Ein weiterer Punkt, der für die Stadtwerke eine organisatorische Herausforderung darstellt, ist die Vorgabe, dass für Hallenbad und Sauna nur die Hälfte der maximal möglichen Besucher zugelassen sind. Die Folge: Die Schwimmbecken können nicht gleichzeitig von Schulen, Vereinen und anderen Schwimmern genutzt werden. Für Schwimmunterricht und Training sind deshalb Zeiten festgelegt worden, in denen sie das Bad allein nutzen können.
Kreisverkehr im Schwimmerbecken
„Das ist aus unserer Sicht sogar eine Verbesserung, weil dann auch alle Bahnen genutzt werden können“, sagt Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU), Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke. Im Schwimmerbecken werden drei Kreisverkehre eingerichtet, im Nichtschwimmer- und im Planschbecken ist ein Mindestabstand zu anderen Gästen einzuhalten, erläutern die Werke zum Betriebsablauf. Sauna-Gäste können die Becken im Hallenbad nicht nutzen.