Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Keine Bühne für Wunderheiler

Von Anhängern umringt: „Wunderdoktor“ Bruno Gröning 1957 am Landgericht München, wo er wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde
Von Anhängern umringt: »Wunderdoktor« Bruno Gröning 1957 am Landgericht München, wo er wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde zu 2000 Mark Geldstrafe verurteilt, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung der schwer tuberkulosekranken 18-jährigen Ruth Kuhfuß jedoch freigesprochen wurde. In zweiter Instanz wurde Gröning 1958 zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5000 Mark verurteilt.

„Eine Werbeveranstaltung für einen Scharlatan“: So bewertet die Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) eine geplante Filmvorführung über den Wunderheiler Bruno Gröning. In Frankenthal wurde dafür ein Raum des Deutschen Roten Kreuzes angemietet. Das DRK hat dem Veranstalter nach einer RHEINPFALZ-Anfrage nun abgesagt.

Jeder kann einen göttlichen Heilstrom in sich einleiten und dadurch alles heilen – von Süchten bis hin zu schweren organischen Leiden. Das propagierte der Wunderheiler

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