Frankenthal „Ich habe Mist gebaut“

„Die Menge der gehandelten Drogen spricht dafür, dass Sie am Ende gierig geworden sind“, meinte der Vorsitzende Richter Carsten Sauermilch in der Urteilsbegründung zu einem 27-jährigen Frankenthaler. Wegen des Handels mit Marihuana wurde er von der Zweiten Strafkammer des Landgerichts am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der Erwerb von 7,5 Kilogramm Marihuana, die er zum großen Teil weiterverkauft und zum kleinen Teil selbst konsumiert habe, sind dem Angeklagten nach Auffassung der Kammer sicher nachzuweisen. Den daraus erzielten Gewinn – nach Angaben des Angeklagten 50 Cent pro Gramm – muss der 27-Jährige ebenfalls als Schuld tilgen. Staatsanwalt Kai Ankenbrand und die Richter glaubten jedoch, dass es tatsächlich größere Mengen gewesen sind. So sprach der Kurierfahrer, der Drogen in Aachen abgeholt hatte, von einem Verdienst von 1200 bis 1500 Euro. Bei der Polizei hatte er sogar von mehr als 2000 Euro berichtet. 100 Euro habe er pro transportiertes Kilogramm Marihuana erhalten. Der Angeklagte selbst hatte bei der Polizei von bis zu zwölf Kurierfahrten gesprochen, sich nun bei Gericht aber nur noch an deutlich weniger erinnert. Die Namen des Händlers, den er bei einem Onlinespiel im Internet kennengelernt hatte, und den des Abnehmers gab der 27-Jährige nicht preis. Als die Zielfahnder zuschlugen und den Kurierfahrer festnahmen, hatte der sogar rund 6,5 Kilogramm Marihuana im Auto. Im Zweifel für den Angeklagten, hieß es am Ende in der Urteilsverkündung bei der Mengenbestimmung. Dass die Strafen recht hoch ausfielen, das seien die „Spielregeln des Gesetzgebers“, meinte Sauermilch. Verteidiger Sven Theobald hatte nach dem Plädoyer des Staatsanwalts, der fünf Jahre und drei Monate forderte, von einem „Extremstrafmaß“ gesprochen, dass nicht mehr in Relation zu anderen Urteilen stehe. „Ich habe Mist gebaut“, sagte der Angeklagte. „Mir war aber nicht bewusst, wie tief ich mich reingeritten habe. Ich werde mein Leben definitiv ändern, drogenfrei leben.“ Staatsanwalt Ankenbrand rechnete dem 27-Jährigen zwar sein Geständnis positiv an. Dass er aber nicht die komplette Wahrheit gesagt habe, das ließen die Zeugenaussagen vermuten. Die Strategie der Verteidigung war es, die als sicher erachtete Menge an erworbenen und gehandelten Drogen so niedrig wie möglich zu halten. Wie der Angeklagte wollte der Verteidiger eine Unterbringung in einer Entwöhnungsanstalt vermeiden. Allerdings sei sein Mandant durchaus therapiebereit, nicht jedoch in einer geschlossenen Einrichtung. Ein nicht ganz so positives Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zeichnete der Sachverständige Ralf Werner. Er attestierte dem 27-Jährigen wenig Interesse an seiner sozialen Umgebung. Fest machte er das unter anderem daran, dass er nicht wisse, welchen Schulabschluss seine Verlobte habe. Der Angeklagte sei in der Lage querzuschießen, habe das Potenzial, „Unordnung zu schaffen“ und „eine deutliche Manipulationstendenz mit dem Hang zur Unaufrichtigkeit“. Ein geringer Antrieb verbinde sich mit einem Leben nach dem Lustprinzip. Sein Schuldbewusstsein sei ausbaufähig. Er sei nicht sehr selbstreflektiert, und ihm fehle ein sicheres soziales Umfeld. Werner machte bei dem 27-Jährigen jedoch keine wesentliche Störung im seelischen Bereich und keine Minderung der Steuerungsfähigkeit aus. Von der Anordnung einer Unterbringung in einer Entwöhnungsanstalt riet Werner ab: Die Erfolgsaussichten seien aufgrund der ablehnenden Haltung des Angeklagten gering. (nt)

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