Frankenthal
Gastronomie: Mehrwegpflicht wird in Praxis kaum umgesetzt
„Das ist alles ein Prozess, wie bei den Plastikstrohhalmen“, erklärt Bujar Gaxherri, Inhaber des Café Ideal in der Eisenbahnstraße. Er biete seit Anfang 2023 Mehrwegverpackungen in seinem Restaurant an, doch diese würden von den Kunden nicht wirklich genutzt. Gaxherri arbeitet nach eigener Auskunft mit einem Pfandsystem, bei dem der Kunde für die Mehrwegverpackung sechs Euro bezahlt, die er bei Rückgabe zurückbekommt. Doch dieses Angebot nutzen nicht viele: „Bisher vielleicht zehn Personen – und die haben die Verpackungen auch noch nicht zurückgebracht“, sagt er. Allerdings würden immer mehr Menschen eigene Aufbewahrungsbehältnisse von zu Hause mitbringen.
Kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitern und einer Ladenfläche von weniger als 80 Quadratmetern sind von der Pflicht, selbst ein Mehrweg-Angebot zu machen, ausgenommen. Sie müssen aber auf Wunsch Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Hintergrund der bundesweiten Regelung: Das Abfallaufkommen durch Einwegverpackungen aus Kunststoff liegt nach Angaben des Bundesumweltministeriums im Takeaway-Bereich aktuell bei 770 Tonnen pro Tag. Hochgerechnet auf das Jahr seien das über 280.000 Tonnen Abfall.
„Klientel ist das wichtig“
Der Betreiber des Restaurants Quattro in Frankenthal bietet Glasaufbewahrungsboxen mit Pfandsystem an, obwohl er das aufgrund der Größe seines Betriebs gar nicht müsste. Egon Werner arbeitet alleine und seine Ladenfläche ist zu klein, so ist er eigentlich von der Mehrwegpflicht ausgenommen. „Aus ökologischen Gründen und damit ich die Speisen besser verpacken kann, bin ich auf Mehrweg umgestiegen“, erklärt er auf Nachfrage. Er habe zwar noch Einwegverpackungen für seltene Fälle, doch seine Kunden würden das Mehrwegsystem zu 90 Prozent annehmen. „Ich habe hier eine Klientel, der das wichtig ist“, glaubt Egon Werner. Wie im Café Ideal bringen auch hier viele Kunden ihre Behältnisse selbst mit.
Ein weiterer Gastronom aus Frankenthal, der nicht namentlich genannt werden will, hat von den Maßnahmen gehört, setzt diese aber bisher noch nicht um. Er biete nur Einwegverpackungen an, da dies für seine Speisen die einzige Möglichkeit sei. Es gäbe noch keine guten Mehrwegboxen, die auch preislich akzeptabel seien, erklärt er. Seine Kunden hätten bisher noch nicht nach der Mehrwegoption gefragt. Dass jemand eigene Boxen mitbringt, sei bei ihm noch nicht vorgekommen, sagt er.
Kaum Kontrollen
Ein weiteres Problem: Viele Verbraucher kennen die Mehrwegpflicht nicht, wie eine spontane Straßenumfrage zeigt. Dabei müssen alle gastronomischen Betriebe auf das Mehrwegangebot deutlich hinweisen. Viele der Befragten bestellen nach eigener Aussage oft Essen, doch sie seien dabei nie auf die Mehrwegoption aufmerksam gemacht worden. Viele Restaurants informieren nicht über diese Option, erklärt eine 51-Jährige. Mehrere Befragte könnten sich vorstellen, Mehrwegbehältnisse zu nutzen, wenn es sich um ein Restaurant handle, in das sie öfter gehen. Dann wäre das Zurückbringen der Mehrwegboxen aus ihrer Sicht kein Problem. Eine ältere Dame erklärt, sie nehme immer eine Box von zu Hause mit, um das Essen einpacken zu lassen, das sie im Restaurant nicht mehr schaffe. Alle Gesprächspartner sind durchaus offen dafür, ein Mehrwegangebot zu nutzen, doch die Aufklärung über die Möglichkeiten fehle ihnen.
Bereits Mitte April hatte die Stadtverwaltung strengere und systematische Kontrollen der Einhaltung der Mehrwegpflicht angekündigt. Zunächst wolle man alle betroffenen Gaststätten über ihre Pflichten informieren. Im Anschluss daran soll es Kontrollen geben – zunächst nur mit Verwarnungen. „Werden bei den Nachkontrollen weiterhin Verstöße festgestellt, werden diese mit Bußgeldern geahndet“, hieß es damals. Laut Gesetzgeber können dabei bis zu 10.000 Euro fällig werden.
Kunden offen für Mehrweg
Zwei der drei befragten Gastronomen wurden nach eigenen Angaben jedoch bislang nicht kontrolliert. Man sei derzeit dabei, eine neue Stelle in der Unteren Abfallbehörde zu schaffen, die sich dann zu einem kleinen Teil auch mit der Mehrwegproblematik beschäftigen soll, informiert die Verwaltung Anfang August auf Nachfrage. Die Abteilung Öffentliche Ordnung, die sich um den Vollzug des Verpackungsgesetzes kümmert, könne aktuell nur erste Fortbildungen besuchen und Informationen aufbereiten. Zuletzt sei nach einer Kontrolle des Kommunalen Vollzugsdienst ein Verstoß gegen die Pfandpflicht von Einwegverpackungen festgestellt und ein Bußgeldverfahren gegen den Inhaber des Imbisses eingeleitet worden, informiert die Pressestelle.
Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Mehrwegpflicht erweise sich die Umsetzung als mangelhaft, so das Fazit der Verbraucherzentrale Ende Juli. Eine Untersuchung in Nordrhein-Westfalen sei im Juni zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht mal die Hälfte der Betriebe, die dazu verpflichtet sind, Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen. Auch die Hinweispflicht werde kaum umgesetzt. Zugleich sieht die Verbraucherzentrale eine hohe Bereitschaft von Kunden, wiederverwendbare Gefäße zu nutzen. „Für Verbraucher ist es weder leichter noch attraktiver geworden, umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen“, bedauert der Verein.
