Stetten Wie eine höhere Grundsteuer den Kleinsten zugute kommt

Ein Bild von September: Im alten Rathaus soll es bald weitergehen.
Ein Bild von September: Im alten Rathaus soll es bald weitergehen.

Die Weichen für eine erfolgreiche Fortsetzung des Kita-Umbaus sind gestellt. Ein Aspekt: Der Grundsteuerhebesatz steigt.

Die Kindertagesstätte (Kita) in Stetten besteht aus zwei Gebäuden: Das Haupthaus befindet sich in der Hauptstraße 36, daneben liegt das alte Rathaus, das für die Kleinsten, für Ein- und Zweijährige, vorgesehen ist. In jenem Bürgerhaus wird seit einiger Zeit das Obergeschoss um- und ausgebaut mit dem Ziel, demnächst die Vorschulkinder dort unterzubringen. Diese sind zur Zeit im Ratssaal des Dorfgemeinschaftshauses am Sportplatz zu finden – was aber nur eine Notlösung darstellt.

Zwei große Darlehen

In der noch laufenden Bauphase – es kam bislang noch zu keinem Baustopp – sind eine Reihe von Arbeiten bereits abgeschlossen, weitere Maßnahmen stehen noch aus und sind zum größten Teil noch nicht ausgeschrieben. Dies hat Gründe: Die Kosten belaufen sich auf etwa 65.000 Euro, die als Investitionskredit im Haushalt 2024 vorgesehen waren. Da der Haushalt jedoch nicht ausgeglichen ist, wurde er von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung zunächst nicht genehmigt, und die Kommune wurde aufgefordert, weitere Einsparmöglichkeiten zu suchen. Vor allem solle sie die der Grundsteuer B anheben. Mit einer Erhöhung des Hebesatzes von derzeit 500 auf knapp 1000 Prozent wäre das Problem beseitigt.

Die Haushaltssituation in Stetten ist komplex, wie Ortsbürgermeister Kai-Uwe Angermayer zuletzt bei der Sitzung des Gemeinderats erläuterte: In der Schuldenliste der Gemeinde sind zwei größere Darlehen verzeichnet: ein älteres von 2021 über 300.000 Euro, das vornehmlich für das Neubaugebiet bestimmt war, sowie eines über 500.000 Euro. Letzteres wurde Ende 2023 mit einer Eilentscheidung aufgenommen und fließt zum größten Teil ebenfalls ins Neubaugebiet.

Steuererhöhung geringer als gefordert

Da Angermayer die von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Grundsteuererhöhung für Stetten als unzumutbar ansieht, hat er sich Gedanken über eine andere Lösung gemacht: Die Darlehensgeber seien damit einverstanden, dass die jeweilige Tilgung über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt wird. Im Gegenzug würden die Zinssätze geringfügig angehoben, wodurch allerdings Mehrausgaben von etwa 15.000 Euro für die Kommune entstehen würden. Dann, so die Prognose, erkläre sich die Kommunalaufsicht womöglich bereit, den Haushalt auch dann zu genehmigen, wenn die Grundsteuer B auf zunächst nur 750 Prozent – und nur für das Jahr 2024 – angehoben wird.

Angermayer wies darauf hin, dass sich die finanzielle Situation im Jahr 2025 verändert darstellen werde: Der Verkauf von Bauplätzen sowie ein erheblicher Zuschuss aus Ilbesheim zu den Kita-Umbaukosten sorgten für eine deutlich entspanntere Lage. Der Gemeinderat tat sich schwer, hat dann aber beiden Vorschlägen zugestimmt. Die auszusetzende Tilgung wurde klar angenommen. Die Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf 750 Prozent wurde sehr knapp – bei einer Stimme Mehrheit – gebilligt. Und mit der Haushaltsgenehmigung stünden dann auch die notwendigen Mittel für den Kita-Umbau zur Verfügung.

Damit kann die Gemeinde Stetten eigentlich davon ausgehen, dass der Haushalt von der Kommunalaufsicht umgehend genehmigt wird und die Umbauarbeiten nicht mehr gefährdet sind.

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