Rockenhausen Werbetafeln: Warum zweimal Nein im Bauausschuss trotzdem Ja ergibt

Bislang stehen entlang der Kaiserslauterer Straße in Rockenhausen drei der doppelseitig beklebbaren Werbetafeln.
Bislang stehen entlang der Kaiserslauterer Straße in Rockenhausen drei der doppelseitig beklebbaren Werbetafeln.

Wenn das zuständige politische Gremium ein Bauvorhaben ablehnt, dann wird es nicht umgesetzt – sollte man meinen. Doch Logik und gesetzliche Vorgaben sind mitunter zwei paar Schuhe. Das zeigt auch dieses Beispiel aus Rockenhausen.

Denn obwohl der städtische Bauausschuss dagegen ist, wird in der Kaiserslauterer Straße vermutlich eine weitere Werbetafel aufgestellt. Bislang gibt es entlang der südlichen Eingangsstraße zwischen der Abzweigung zur Donnersberghalle und dem Einkaufszentrum drei solcher doppelseitig beklebbaren, unbeleuchteten Plakatwände.

Im vorigen Jahr hatte ein Unternehmen nun den Bauantrag für eine vierte Werbetafel gestellt. Standort soll die Ecke Bahnhofstraße/Kaiserslauterer Straße sein. Gegenüber mündet die Alsenzbrücke in Verlängerung der Damian-Kreichgauer-Straße – über diese Route fließt ein Teil des Verkehrs aus der Bergstadt und dem Schulzentrum ab. Ferner befindet sich direkt an der viel befahrenen Kreuzung ein Fußgänger-Überweg.

„Beeinträchtigung aller Verkehrsteilnehmer“

Der Ausschuss hatte sich deshalb im Juli gegen das Aufstellen der Tafel an der Ausfahrt Bahnhofstraße ausgesprochen. „Die Sicht der Busfahrer wird eingeschränkt und aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sowie der unmittelbaren Nähe zum Zebrastreifen ist hier mit einer Beeinträchtigung aller Verkehrsteilnehmer zu rechnen“, lautete die Begründung.

Thema erledigt? Nein. Vielmehr habe die Kreisverwaltung im Dezember die Stadt schriftlich aufgefordert, „das Einvernehmen herzustellen“, informierte VG-Sachbearbeiterin Julia Blümmert nun im Bauausschuss. Mit anderen Worten: Dieser soll den Plänen gegen seine Überzeugung zustimmen. Das Problem sei, dass „die Begründung der Ablehnung nicht dem zugrundeliegenden Paragrafen entspricht – es ist keine, die wir baurechtlich vorbringen können“, so Erster Beigeordneter Werner Dietz mit Verweis auf den Bebauungsplan.

Ablehnung nur aus städtebaulichen Gründen möglich

Die gemeindliche Einverständnis sei laut Paragraf 36 Baugesetzbuch nur „aus städtebaulichen Gründen zu versagen – und nicht, weil beispielsweise einem Gremium etwas nicht gefällt“, ergänzte VG-Bauamtsleiter Michael Groß auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Sollte die Stadt bei ihrer Weigerung bleiben, werde der Kreis voraussichtlich dennoch ersatzweise das Einvernehmen erteilen. „Die Rechtssprechung ist eindeutig“, sagte Dietz.

Die Frage sei, ob der Ausschuss dennoch auf seinem Nein beharre. Die Meinung war eindeutig. „Wir bleiben dabei“, sagte Michael Nehm. Und Georg Nickel ergänzte: „Wenn doch mal etwas passiert, will ich nicht Schuld sein. Dann haben andere den schwarzen Peter.“ Diese Haltung steht zwar nicht im Gesetz, ist aber logisch.

An der Ausfahrt Bahnhofstraße (Fläche hinter dem gelben Vorfahrtsstraßenschild) soll eine weitere Tafel aufgestellt werden.
An der Ausfahrt Bahnhofstraße (Fläche hinter dem gelben Vorfahrtsstraßenschild) soll eine weitere Tafel aufgestellt werden.
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