Donnersbergkreis Unbelehrbarer muss in den Knast

„Ich denk’ mal: Wenn er richtig zugeschlagen hätte, würde ich anders aussehen“: Die zierliche 27-Jährige nannte es einen „Klaps“, den ihr der gut 1,85 Meter große Angeklagte verpasst hat. Ihr Partner will die Mutter seiner Kinder nur mal ein bisschen „geschubst“ haben. Doch sämtliche Versuche, die Vorfälle vor Gericht zur Bagatelle zu erklären, führten nicht zum erhofften Erfolg: Der 30-Jährige soll für seine neuerlichen Verfehlungen zurück ins Gefängnis.

Obwohl der Richter in seiner Urteilsbegründung davon ausging, dass die angeklagte Körperverletzung nicht allzu heftig, auch die Bedrohung bei einer anderen Gelegenheit nicht sonderlich ernst gemeint waren, änderte dies am Schuldspruch nichts: Zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilte der Vorsitzende am Amtsgericht Kusel den offenbar unbelehrbaren Mann. Der hat bereits reichlich Zellen-Erfahrung gesammelt. Mehrmals hat er schon gesessen wegen diverser Körperverletzungsdelikte, schwerer Diebstähle und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Seine Vorstrafen-Latte ist so imposant, dass weder der Richter in seinem Urteil noch zuvor der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung ernsthaft ins Kalkül gezogen hatten. Der Verteidiger tat sein Bestes, die Dimension der Verfehlungen zu verdeutlichen, die Umstände zu berücksichtigen. In der Tat klang das alles weniger schlimm, als es der Text der Anklageschrift vorspiegelte. Der Mann soll sich seiner damals von ihm getrennt lebenden Freundin im Frühjahr genähert und ihr gedroht haben, ihr „in die Fresse“ zu hauen. Tatsächlich geschlagen haben soll er die 27-Jährige bei einem gemeinsamen Diskothekenbesuch in Kaiserslautern. Zu guter Letzt war ihm noch angekreidet worden, dass er seine Verflossene mit Telefonanrufen bombardiert hatte. Im Minutentakt hatte er es demnach auf ihrem Handy klingeln lassen, sie ignorierte es. Das Problem bei den Anrufen wie auch bei der Begegnung in beider Heimatstadt: Allein die Kontaktsuche sowie die Tatsache, dass sich der Mann nahe der Frau aufgehalten hat, verkörperten Straftatbestände. Denn die Frau hatte bereits ein Näherungsverbot gemäß des Gewaltschutzgesetzes erwirkt. Dies mit Vorsatz gebrochen zu haben, dagegen verwahrte sich der Angeklagte. Denn: Sie habe ja zuvor ihn kontaktiert. Das sollte die Frau später auch bestätigen: „Geht ja nicht anders. Wir haben doch Kinder zusammen.“ Und außerdem: „Bei uns in der Straße hat einer nackig auf dem Haus gestanden. Es hat geheißen, dass sei er gewesen. Ich wollte ihn fragen, ob das stimmt...“ Bei der Begegnung auf einem Einkaufsmarkt-Parkplatz habe das ältere der beiden Kinder ihn gerufen. Der Disco-Besuch sei Idee der Frau gewesen. In jener Nacht war es im Parkhaus zu einer Eskalation gekommen. Der Mann hatte ein Taxi gerufen, sich dafür Geld geliehen, hatte die Frau mitnehmen wollen. Die aber sei hysterisch geworden. Auch dies bestätigte die 27-Jährige. Warum? „Mir ist das alles fürchterlich auf die Nerven gegangen“, sagte die Hausfrau. Zum Schluss ihrer Aussage wiederholte sie, was sie schon zuvor bekundet hatte: „Ich liebe ihn doch über alles. Aber wenn er so seltsam ist, geht es nicht.“ Nach dem Urteil des Richter soll der Mann hinter Gittern über all das in Ruhe nachdenken können. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (cha)

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