Donnersbergkreis „Tretminen-Problem nicht gelöst“

„Dass damit das Tretminen-Problem beseitigt wird, darf an dieser Stelle bezweifelt werden.“ Wäre der Verursacher bekannt, so bedürfe es keiner Verordnung, um diesen anzusprechen und aufzufordern, den Hundekot zu beseitigen. „Doch die anonymen Tretminen werden auch durch eine Hundeverordnung keinen Verursacher finden.“ Das betont der Münsterappeler Ortsbürgermeister Gernot Pietzsch zu unserem Bericht „Rechtliche Handhabe gegen Tretminen“ vom 11. Februar.

In dem Artikel war es um den Beschluss des Verbandsgemeinderates Alsenz-Obermoschel gegangen, für das gesamte VG-Gebiet eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Straßen und Anlagen einzuführen. Damit soll der Verwaltung bei den zumindest in einigen Gemeinden sich häufenden Beschwerden über die Verunreinigung mit Hundekot sowie frei laufende Hunde eine rechtliche Handhabe geboten werden. Nachdem sich im Vorfeld alle Gemeinderäte mit Ausnahme von Finkenbach-Gers-weiler, Münsterappel und Unkenbach für die Verordnung ausgesprochen hatten, stimmten im VG-Rat neun Vertretung für die Regelung; acht votierten dagegen. Pietzsch schreibt hierzu, der Rat habe sich „trotz besseren Wissens“ für eine Verordnung entschieden, die „mal wieder im wahrsten Sinne für die Katz’ ist“. Für die vielen ordentlichen Hundebesitzer in der VG bedeute die neue Regelung einen eventuell ständigen Konflikt mit dem Gesetz. „Dass Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften sofort anzuleinen sind, wenn sich Personen nähern, versteht sich von selbst. Dass dieses aber in besonderen Fällen wie bei Drück- und Treibjagden nicht möglich ist, darauf wurde die Verwaltung schon im September von mir hingewiesen.“ Daher habe er darum gebeten, zumindest die Ausnahme von Blindenhunden auch auf Polizei- und Jagdhunde zu erweitern, so Pietzsch. „Leider wurde dieses nicht aufgenommen. Ebenfalls wurde ignoriert, dass es so wenige ’Beißvorfälle’ in der Vergangenheit gab, dass es gar keinen Handlungsbedarf in dieser Hinsicht gibt“, schreibt der Bürgermeister weiter. Und wenn es den von den Befürwortern behaupteten Handlungsbedarf gäbe, dann sei das Ordnungsamt personell gar nicht in der Lage, die Verordnung durchzusetzen. Die von den SPD-Ratsmitgliedern Pia Linn, Ingo Lamb und Holger Weirich geforderte Satzungslaufzeit bis 2029 kommentierte Pietzsch abschließend mit den ironischen Worten, wenn man schon die aus seiner Sicht unsinnige Verordnung beschließe, „dann bitte auch mit langer Lagerdauer“. (red)

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