Donnersbergkreis Stadtratswahl: Keine Neuwahl notwendig

«Obermoschel.» Neuwahlen sind nicht notwendig: Wie die Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel mitteilt, hat die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Donnersbergkreis die Wahl zum Stadtrat Obermoschel geprüft. Dabei kam die Aufsicht zu dem Ergebnis, dass „nach Prüfung der Unterlagen und Nachberechnung der Sitzverteilung die Wahl zum Stadtrat Obermoschel vom 26. Mai 2019 gültig ist und keine Neuwahlen notwendig sind“. Grund der Überprüfung war ein fehlerhafter Stimmzettel gewesen. Bewerber für den Stadtrat hätten demnach pro Wähler mehr als die maximal zulässigen drei Kreuze erhalten können. Das Problem lag bei den Mehrfachnennungen. Manche Parteien beziehungsweise Gruppierungen führen einen Kandidaten auf ihren Wahlvorschlägen zwei oder gar dreimal auf. Kreuzt der Wähler dann die komplette Liste an, erhält der Betreffende auf einen Schlag auch zwei oder drei Stimmen. Letzteres ist aber zugleich die maximale Anzahl, die ein Bewerber auf einem Zettel erhalten kann. Bei der Wahl zum Obermoscheler Stadtrat war es jedoch bei drei Kandidaten möglich, bis zu sechs Kreuzchen zu setzen. Zwar habe auf dem Wahlzettel gestanden, dass pro Bewerber maximal drei Stimmen vergeben werden dürfen – dass sich aber hinter den Namen wegen eines falsch gesetzten Trennstrichs sechs Kästchen befunden haben, war laut Eva Hoffmann, Leitender Staatlicher Beamtin im Kreishaus, ein Fehler gewesen. Die Unstimmigkeit war erst beim Auszählen in Obermoschel festgestellt und der VG-Verwaltung gemeldet worden. Laut Hoffmann mussten 30 Zettel wegen zu vieler Kreuzchen für einen Bewerber aussortiert werden, insgesamt habe es sich um 97 Stimmen gehandelt, die hierbei wegfallen mussten. Durch den Wegfall dieser Stimmen habe sich allerdings „keine Verschiebung in der Sitzverteilung ergeben“, so Hoffmann. Somit sei eine Wiederholung der Wahl nicht notwendig.

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