Donnersbergkreis Raubzug in der Nacht

ROCKENHAUSEN. Sieben Einbrüche in einer Nacht. Für diese kriminelle „Höchstleistung“ wurden gestern Morgen zwei junge Männer vor dem Rockenhäuser Schöffengericht zu jeweils einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagten gestanden die Tat und zeigten sich reumütig.

„Ich weiß nicht, warum ich das getan habe. Ich kann Ihnen das wirklich nicht sagen“, zuckte der 22-Jährige nur mit den Schultern. An diesem Abend des 28. Juli 2013 war er zu seinem älteren Bekannten nach Stetten gekommen, um den Frontspoiler des eigenen Autos neu herzurichten. „Wir wollten das Teil lackieren“, betonte er. Irgendwann seien sie dann eben losgezogen. Der Ältere, heute 23-Jährige, fügte hinzu: „Ich hatte an diesem Abend ein bisschen Alkohol getrunken.“

In drei Scheunen in Marnheim brachen die beiden Männer, die sich vorher noch nie etwas zu Schulden kommen hatten lassen, gewaltsam, ohne Hemmungen, ein. Mit einem Bolzenschneider knackten sie die Schlösser und entwendeten unter anderem Kompressoren, Kanister voll Benzin, Werkzeuge sowie Traktorenzubehör im Wert von mehreren hundert Euro. In Rüssingen stand ein Gebäude schon offen. Auch dort erbeuteten sie mehrere Dinge. Bei zwei weiteren Scheunen wurden die Diebe dagegen nicht fündig. Und als sie in das siebte landwirtschaftliche Lagerhaus einbrachen, ging der Raubzug jäh zu Ende. Der Eigentümer der Scheune in der Marnheimer Hauptstraße hörte um 3 Uhr nachts Geräusche. Als er festgestellt hatte, dass das Scheunentor aufgebrochen war, holte er daraufhin seinen Vater und Bruder zu Hilfe. Zu dritt konnten die Männer das räuberische Duo überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Mit den Vorwürfen der Staatsanwältin gestern Morgen noch einmal konfrontiert, gestanden die beiden Männer die Tat sofort ein. Der 22-Jährige, dessen Freundin im Gerichtssaal zuhörte, absolviert momentan eine Ausbildung als Berufskraftfahrer. Der 23-Jährige, der vor der Tat eine Lehre zum Maler und Lackierer hingeschmissen hatte, hat mittlerweile geheiratet, eine Festanstellung in einer Lackiererei und selbst einen kleinen Start-up-Betrieb ins Leben gerufen. „Ich verspreche, dass es das letzte Mal gewesen ist, dass ich so etwas gemacht habe“, betonte der Jungunternehmer.

Dreimal besonders schwerer Diebstahl, einmal Diebstahl und dreimal versuchter Diebstahl. „Ich fordere für die beiden Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Da aber die soziale Prognose von beiden gut sei, solle die Strafe auf Bewährung für eine Dauer von drei Jahren ausgesetzt werden. Zudem solle ihnen ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Die Pflichtverteidiger plädierten ebenfalls für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht zog sich kurz zurück. Das Urteil fiel schließlich so aus, wie es alle Seiten erwartet hatten. Der Jüngere muss zudem 400 Euro, der Ältere 600 Euro an eine gemeinnützige Institution zahlen. „Wie kann jemand, der bislang so unbescholten und ruhig war, so etwas tun?“, fragte der Verteidiger des 22-Jährigen. Keine Antwort – nur Schulterzucken. (rgb)

x