Donnersbergkreis „Im Vorfeld aufmerksam machen“

„Es kommen erhebliche Zweifel auf, ob nicht bereits zum Zeitpunkt der Einwohnerversammlung bekannt war, dass ein Bauantrag unmittelbar bevorsteht und der Gemeinderat aufgrund seiner fast durchweg gegebenen Befangenheit hierüber gar nicht entscheiden kann.“ Das betonen Helmut Hyner und Helmut Faller, beide für die Freie Wählergruppe Mitglieder im Verbandsgemeinderat Rockenhausen, zu unserer Berichterstattung über die Sitzung des Teschenmoscheler Gemeinderates vom 31. März.

Darin war es um die Pläne der Firma Juwi gegangen, auf Teschenmoscheler Gemarkung im Bereich „Wellenberg“ eine Windkraftanlage zu errichten. Einen entsprechenden Bauantrag hat der Rat unterstützt – da jedoch sechs der sieben Ratsmitglieder wegen sogenannter Sonderinteressen nicht abstimmen durften, hatte die Kreisverwaltung den Rockenhausener Stadtbeigeordneten Gerd Fuhrmann zum Fürsorgebeauftragten bestimmt. Hierzu schreiben Hyner und Faller, dies sei für sie „umgangssprachlich ein `Staatsbeauftragter`“. Ferner bemängeln sie, dass der Rat einerseits aus den genannten Gründen „nicht in der Lage ist, einen Bauantrag im üblichen Verfahren zu behandeln“, andererseits habe aber „dieser Gemeinderat in der Vergangenheit die Verfahren genau dafür hergestellt, dass es letztendlich nun zu einem solchen Bauantrag kommen konnte“. In diesem Zusammenhang bezeichnen Hyner und Faller eine Einwohnerversammlung, die am 9. März und somit vor der Gemeinderatssitzung stattgefunden hatte (wir berichteten), als „völlig verunglückt, wenn nicht sogar hier eine schlimmere Bezeichnung gerechtfertigt wäre“. Ihrer Ansicht nach hätte es sich im Vorfeld dieser Versammlung zumindest gehört, „auf all die vorliegenden Umstände aufmerksam zu machen“. So hätte in der Einladung deutlich gemacht werden müssen, dass dort ein Votum eingeholt werden sollte, weil der Gemeinderat hierzu nicht in der Lage sein werde. Daneben wäre es aus ihrer Sicht sinnvoll gewesen, auch den „Staatsbeauftragten“ statt einen „fast in Gänze befangener Gemeinderat“ einzuladen. Der Fürsorgebeauftragte hätte dann selbst das Meinungsbild der Bürger einholen können. „Wie wollte er denn ansonsten ermitteln, was Teschenmoschel in der Sache wirklich will? So hat er lediglich das umgesetzt, was der durchweg befangene und mit Sonderinteresse versehene Gemeinderat zuvor bereits selbst beabsichtigte“, so die beiden FWG-Vertreter. Weiter schreiben Hyner und Faller, aus der Einwohnerversammlung sei nicht abzuleiten gewesen, dass die Bürger neben den geplanten Anlagen auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Nußbach ein zusätzliches Windrad auf ihrem Gemeindegebiet befürworten. „Ganz im Gegenteil: Die Kritiker waren die Wortführer.“ Abschließend betonen sie: „Nur demokratisch nachvollziehbare Verfahren sind in der Lage, auch eine Akzeptanz bei den Kritikern herzustellen.“ (red)

x