Donnersbergkreis BI verlangt Transparenz bei Windradplanung

Über den Jahreswechsel war es zwar etwas ruhiger, aber die „Bürgerinitiative für ein zauberhaftes Zellertal“ hat ihren Kampf gegen den Bau von weiteren Windrädern keineswegs eingestellt. Derzeit sammelt sie Unterschriften, die Grundlage für einen Einwohnerantrag sein sollen, mit dem die BI vom Göllheimer Verbandsgemeinderat absolute Transparenz bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Windkraftanlagen einfordern will. Doch geht das überhaupt so einfach?

Das Mittel des Einwohnerantrags ist ein Recht, das jedem Bürger zusteht. Es ist im Paragraphen 17 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung niedergelegt. Demnach können Bürger beantragen, dass ein Gemeinderat über „bestimmte Angelegenheiten der örtlichen Selbstverwaltung“ berät und entscheidet. Der Antrag muss ein „bestimmtes Begehren mit Begründung“ enthalten, und bei Gemeinden der Größenordnung der VG Göllheim (rund 11.900 Einwohner) müssen mindestens drei Prozent der Bürger den Antrag mit ihrer Unterschrift unterstützen. Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, flankieren die Windkraftgegner aus dem Zellertal die Unterschriftensammlung mit einer Flugblattaktion. Die Aussagen auf dem Flugblatt lassen sich in drei Kernthesen zusammenfassen. Erstens: Im Zellertal gibt es nicht genügend Wind, daher machen die Windradbetreiber Verluste. Zweitens: Die Kommunalpolitiker haben mit falschen Informationen und dem Argument, die Gemeindehaushalte um jeden Preis füllen zu müssen, dieser Fehlentwicklung Vorschub geleistet. Drittens: Der Leidtragende ist der Bürger, der dafür in Form von Beeinträchtigung seiner Lebensqualität und seiner Gesundheit, aber auch konkret durch höhere Steuern – und höhere Strompreise – dafür zahlen muss. Deshalb, so die Argumentationsschiene der BI, müsse der Bau von weiteren Anlagen gestoppt werden. Die Verfasser des Flugblattes gehen allerdings davon aus, dass Entscheidungsträger im VG-Rat und in der Verwaltung der Verbandsgemeinde versuchen, genau dies zu verhindern – daher die Forderung nach mehr Transparenz. Wörtlich wird in dem Einwohnerantrag von der VG verlangt, „unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die Öffentlichkeit im Internet der VG umfassend über alle technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Daten zu Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung zu unterrichten, sofern die VG selbst tätig wird oder mittelbar beteiligt ist“. Öffentlich zu machen seien, so die im Antragsvordruck formulierte Forderung, „alle Daten, Dokumente und Berichte, die zur Anbahnung, Abwicklung und Steuerung der o.g. Aktivitäten erforderlich sind“. Diese Informationen müssten „eine sachkundige dritte Person“ in die Lage versetzen, „ohne weitere Information die technische, wirtschaftliche und ökologische Situation nachvollziehen zu können“. Die VG müsse außerdem Geschäftspartner zur Herausgabe der Daten, Dokumente und Berichte verpflichten. Dazu zähle auch der Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts der VG. Die zu veröffentlichenden Informationen müssten „unter Mitwirkung sachkundiger Bürger erarbeitet und in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden“. Begründet werden diese Forderungen mit der Aussage, dass in der Vergangenheit die Bürger nur oberflächlich oder gar nicht über technische, wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Risiken informiert worden seien. Stattdessen habe man sie vor vollendete Tatsachen gestellt. Wenn tatsächlich Informationen öffentlich gemacht würden, dann geschehe dies in einer Form, die diese aus dem Zusammenhang reiße und den Bürgern die Möglichkeit nehme, sich über die Aktivitäten der VG ausführlich zu informieren. Die Annahme, dass der Kahlenberg kein vernünftiger Standort für Windkraftanlagen sei, will die BI mit Hilfe von Abrechnungsdaten für die drei Enercon-Anlagen auf dem Kahlenberg belegen: Die drei Anlagen mit je 1800 Kilowatt hätten im Jahr 2013 „nur kümmerliche 1328 Volllaststunden erwirtschaftet“. Eine Wirtschaftlichkeit beginne aber erst bei rund 1900 Stunden. Damit werde eine Standortqualität von 64 Prozent des Referenzwertes erreicht, die Landesregierung setze aber eine Standortqualität von 80 Prozent voraus. Auch den fünf Wachenheimer Windrädern fehlen laut BI zehn Prozent des Umsatzes. Das habe der Monsheimer Verbandsbürgermeister Bothe in einem Interview mit dem SWR zugegeben. Die BI befürchtet nun, dass die Anlagen 20 Jahre lang rote Zahlen schreiben werden. Zurückgreifend auf diese beiden Beispiele, fordert die BI deshalb von dem Göllheimer Verbandsbürgermeister Klaus-Dieter Magsig, Punkt für Punkt Aufklärung zu schaffen und den Bau weiterer Anlagen in Bubenheim und auf der Gemarkung der Gemeinde Zellertal zu stoppen. VG-Chef Magsig zeigte sich bei Nachfrage der RHEINPFALZ von dem Vorgehen der Bürgerinitiative und den Aussagen des Flugblatts irritiert: „Mir ist nicht ganz klar, was die BI überhaupt von der Verbandsgemeinde will.“ Es sei der VG gar nicht möglich, den Bau weiterer Windkraftanlagen zu stoppen. „Die VG ist da schlicht und einfach die falsche Adresse.“ Die jeweiligen Ortsgemeinden hätten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Dies sei die Voraussetzung, dass überhaupt entsprechende Anlagen gebaut werden können. Diese Voraussetzungen sorgen bei Einhaltung aller relevanten Eckpunkte für das Recht auf eine Baugenehmigung durch die Kreisverwaltung. Der Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie werde von der Landesregierung gewünscht und sei schon deshalb entsprechend privilegiert. Die VG könne lediglich durch Überplanung des dafür vorgesehenen Gebietes in Form eines Flächennutzungsplanes dafür sorgen, dass kein Wildwuchs entstehe und sei als Verwaltungsbehörde zudem an den dann folgenden Genehmigungsverfahren beteiligt. Das gesamte wirtschaftliche Risiko liege beim Betreiber. „Gebaut wird von Firmen. Wie diese die Windräder finanzieren und betreiben und ob das rentabel ist oder nicht, ist grundsätzlich nicht die Angelegenheit der VG, und wir können das auch nicht beeinflussen.“ Die VG könne die privaten Betreiber auch nicht zwingen, ihre Daten transparent zu machen. Was die AöR angehe – diese trete derzeit bei keiner der Anlagen auf dem Kahlenberg als Betreiber in Erscheinung. Magsig sieht sich und die VG aber nicht nur als den falschen Adressaten für die Forderungen der BI, er hat auch ganz grundsätzliche Zweifel an den im Flugblatt aufgestellten Thesen: „Ich habe vor ein paar Wochen mit einem Unternehmer gesprochen, der seit 14 Jahren Windmüller auf dem Kahlenberg ist und erst kürzlich repowert hat. Er hätte ja wohl kaum neu investiert, wenn das Ganze ein Minusgeschäft wäre.“ Was die konkreten Forderungen an die VG angeht, die im Einwohnerantrag formuliert sind, hält Magsig diese für gar nicht umsetzbar: „Die Forderung nach völliger Transparenz ist Unsinn. Ich kann private Unternehmer nicht zwingen, ihre Daten offenzulegen. Dafür fehlt mir jede rechtliche Handhabe.“ Deswegen seien Ratssitzungen, in denen solche Daten auf den Tisch kämen, ja auch nichtöffentlich. Das aber sei eine normale und gesetzeskonforme Vorgehensweise. Verschwörungstheorien von „hinter verschlossenen Türen getroffenen Abmachungen“ seien in diesem Zusammenhang vollkommen unhaltbar. Dies gelte auch für eine AöR. Und wenn gefordert sei, dass die zu veröffentlichen Inhalte unter Mitwirkung sachkundiger Bürger vorbereitet werde: „Wie soll ich denn definieren, was eine ,sachkundige dritte Person’ ist?“ Magsig spielt den Ball des Vorwurfs der fehlenden Transparenz an die Bürgerinitiative zurück und fragt, wie es eigentlich mit deren eigener Transparenz aussehe. Aus dem Antrag gehe zum Beispiel nicht hervor, von wem die erwähnte „sachkundige dritte Person“ in ihrem Handeln ermächtigt werde. „Maßen sich die Mitglieder der BI etwa an, im Namen aller fast 12.000 Bürger der Verbandsgemeinde zu sprechen? Warum haben sie dann bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr keine Liste aufgestellt und sich in die Gremien wählen lassen? Dann säßen sie eventuell selbst im VG-Rat und könnten dank ihres Wählerauftrags überall mitbestimmen. Stattdessen wollen sie jetzt – ohne demokratisch legitimiert zu sein – die tatsächlichen Bürgervertreter kontrollieren und ihnen Vorschriften machen. Da frage ich dann schon: Mit welchem Recht eigentlich? Will die BI etwa die bestehenden Gesetze außer Kraft setzen?“ Doch davon ist die BI derzeit noch ein ganzes Stück entfernt. Zuerst einmal muss sie auf die benötigten Unterschriften kommen. Wie BI-Sprecher Andreas Kostarellos auf Nachfrage der RHEINPFALZ mitteilte, soll es zu diesem Zweck demnächst auch Info-Stände geben. Übrigens werde ein entsprechender Einwohnerantrag auch für die Ortsgemeinde Zellertal vorbereitet. Ob die Anträge dann auch angenommen werden, ist allerdings ungewiss: Darüber entscheidet laut Gemeindeordnung niemand anders als der jeweilige Rat selbst.

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