Kirchheimbolanden Betrunkener Radler

Auch eine mit dem Fahrrad begangene Trunkenheitsfahrt kann den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen.
Auch eine mit dem Fahrrad begangene Trunkenheitsfahrt kann den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen.

Ordentlich „intus“ hatte ein Radfahrer, den die Polizei am späten Samstagabend auf der L386 zwischen Kirchheimbolanden und Bischheim kontrolliert hat. Den Beamten war aufgefallen, dass der 72-Jährige erheblich alkoholisiert war. Ihm ist auf der Dienststelle in Kirchheimbolanden ein Blutprobe entnommen worden, zudem wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Polizei weist einmal mehr darauf hin, dass auch eine mit dem Fahrrad begangene Trunkenheitsfahrt den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen kann.

x