Wachenheim RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Streitschlichter ernannt

Wenn nachbarschaftliche Beziehungen in die Scherben gehen, kommen Schiedsleute ins Spiel.
Wenn nachbarschaftliche Beziehungen in die Scherben gehen, kommen Schiedsleute ins Spiel.

Hans-Jürgen Häfner hat sein Ehrenamt als Schiedsmann in der Verbandsgemeinde Wachenheim abgegeben. Nachfolger ist sein bisheriger Stellvertreter Günter Lauer, dem fortan als neuer stellvertretender Schiedsmann Manfred Bühler zur Seite steht.

Bei der Verabschiedung, Einführung und Vereidigung der Schiedsmänner erinnerte Daniel Hoffmann, Direktor des Amtsgerichts Bad Dürkheim, daran, dass in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2000 bei manchen juristischen Verfahren vor einer Klage ein Schiedsverfahren vorgeschrieben ist. Der Gesetzgeber habe gehofft, dadurch die Anzahl der Prozesse zu verringern und die Gerichte zu entlasten. Auch sei ein Schiedsverfahren billiger. Hoffmann berichtete, dass es Schiedsverfahren nicht in allen Bundesländern gibt, auch hätten einige Bundesländer, etwa Baden-Württemberg, Schiedsverfahren wieder abgeschafft.

Hoffmann bezeichnete Schiedsverfahren als positive Einrichtung. Der Versuch einer gütlichen Einigung werde vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten eingesetzt. „Außenstehende verstehen oft nicht, warum man sich über Kleinigkeiten zankt, doch für die Betroffenen hat das eine Riesenbedeutung“, sagte er. Es sei sinnvoll, diese Auseinandersetzungen „zu einem frühen Zeitpunkt zu befrieden“.

Schiedspersonen müssten unparteiisch, verschwiegen und verfassungstreu sein. Erwartet werde „Mäßigung bei politischer Betätigung“. Die Betreffenden müssten sich mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften befassen und dürften keine Geschenke annehmen.

Es sei bedauerlich, dass Häfner nach fünfjähriger Tätigkeit als stellvertretender Schiedsmann und weiteren fünf Jahren als Schiedsmann aufhörte, sagte Hoffmann. Denn er sei sehr engagiert gewesen und habe bei den Streitparteien den richtigen Ton getroffen. „Man muss auch loslassen können“, fand Häfner, der zudem zehn Jahre Schöffe am Amtsgericht Neustadt und fünf Jahre Schöffe am Landgericht Frankenthal war. Außerdem engagierte er sich viele Jahre kommunalpolitisch. Im Gespräch mit der RHEINPFALZ berichtete Häfner, dass er als Schiedsmann im Durchschnitt drei Fälle pro Jahr bearbeitete. Bei 80 Prozent der Konflikte habe er eine gütliche Einigung erreichen können. Schwierig werde das, wenn Rechtsanwälte involviert sind. Er werde bald 79 Jahre und kümmere sich um seine kranke Frau, nannte Häfner als Gründe dafür, warum er das Amt nun abgab.

Hoffmann bedankte sich bei Lauer für dessen Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Auch dieser sei sehr engagiert. Er wisse, dass Häfner und Lauer in vielen Fällen zusammenarbeiteten, sodass Letzterer „schon im Geschäft ist“. „Ich bin froh, wenn Menschen wie Sie sich mit ihrer Lebenserfahrung einbringen“, sagte Hoffmann zu Lauer.

Daneben wurde Bühler vereidigt und zum Ehrenbeamten ernannt. „Das bedeutet viel Ehre, aber keine Besoldung und keine Pension“, erläuterte der Amtsgerichtsdirektor. Die Aufgabe interessiere ihn und er wolle Verantwortung übernehmen, erklärte der 69-jährige Bühler. Er verwies darauf, dass er seit fünf Jahren Schöffe beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Neustadt ist.

Die Aufgaben der modernen Friedensrichter

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Schlichter, die in gesetzlich festgelegten Fällen des Zivilrechts versuchen, eine Einigung zwischen den Streitparteien herbeizuführen und sich bei einigen Delikten aus dem Strafrecht um eine Sühne bemühen. Ihre Aufgaben sind im Landesschlichtungsgesetz festgelegt. So ist vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten – aber auch in Streitfällen, bei denen es um die Verletzung der persönlichen Ehre geht – eine Klage erst zulässig, nachdem es ein Schlichtungsverfahren gegeben hat. Wurde bei diesem keine Einigung erzielt, stellt die Schiedsperson eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus, die bei einer Klage am Gericht vorgelegt werden muss.

In Paragraf 380 der Strafprozessordnung sind die Delikte aufgeführt, bei denen vor einer Klage ein Sühneversuch vorgeschrieben ist. Ein Sühneversuch ist jedoch nur bei einer Privatklage erforderlich, nicht bei einem Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft für die Anklage zuständig ist. Offizialdelikte sind alle Verbrechen sowie der überwiegende Teil der Vergehen. Bei Privatklagen ist ein Sühneversuch bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Verletzen des Briefgeheimnisses und in bestimmten Fällen von Sachbeschädigung, Bedrohung und Körperverletzung zwingend. Die Gebühr für ein Schiedsverfahren beträgt zwischen zehn und 40 Euro.

Jeder kann sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung als Schiedsperson bewerben. Der jeweilige Gemeinderat wählt unter den Bewerbern eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson aus. Die Schiedspersonen müssen anschließend vom Leiter des zuständigen Amtsgerichts als Ehrenbeamte vereidigt und verpflichtet oder bei einer weiteren Amtsperiode bestätigt werden. Eine Schiedsperson ist jeweils fünf Jahre im Amt. Weitere Amtsperioden sind möglich.

Von links: Amtsgerichtsdirektor Daniel Hoffmann, Hans-Jürgen Häfner, Günter Lauer und Manfred Bühler.
Von links: Amtsgerichtsdirektor Daniel Hoffmann, Hans-Jürgen Häfner, Günter Lauer und Manfred Bühler.
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