Bad Dürkheim/Neustadt Gericht: Lkw-Durchfahrtsverbot in Leistadt „nicht erforderlich“

Der Schwerverkehr belastet Leistadt besonders dann, wenn die A6 gesperrt ist.
Der Schwerverkehr belastet Leistadt besonders dann, wenn die A6 gesperrt ist.

Mit einer Klage gegen die Kreisverwaltung wollte Leistadts Ortsvorsteher Axel Günther den Lastwagen-Durchgangsverkehr verbannen. Jetzt einigten sich beide Parteien vor dem Neustadter Verwaltungsgericht.

„Es ist ein komplizierter Fall, weil er eine lange Vorgeschichte hat und die Rechtsprobleme vielgestaltig sind“, sagte Andreas Scheurer, Vorsitzender Richter der Dritten Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt.

Anhand der schriftlichen Ausführungen des Klägers ging die Kammer davon aus, dass Ziel seiner Klage ein Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen ist. Es gebe „keinen Anhaltspunkt dafür“, dass diese strenge Beschränkung erforderlich sei, stellte Scheurer klar. Probleme entstünden nur, wenn behindernd geparkt werde. Schwierigkeiten gebe es jedoch mit Lastzügen und Lkw über 7,5 Tonnen.

Zudem habe sich die Situation durch eine bessere Beschilderung des Durchfahrtsverbots für Lkw über 7,5 Tonnen auf der B271 verändert. Besserung könne auch der geplante Ausbau der Ortsdurchfahrt bringen.

Beide Parteien stimmten einem Vorschlag des Gerichts zu. Wie der aussieht, steht in unserem ausführlichen Bericht.

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