BAd Dürkheim
Eilantrag gegen Ausgangssperre
Wie die Vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichts, Helga Klingenmeier, bestätigte, liege der Antrag gegen die am Sonntag verhängte Ausgangssperre der zuständigen Kammer vor. Wann entschieden werde, sei noch offen. Am Freitag könnte die sogenannte Bundesnotbremse in Kraft treten, die die Bestimmungen der vom Kreis Bad Dürkheim erlassenen und seit Sonntag gültigen Allgemeinverfügung ersetzt. Diese sieht unter anderem eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr morgens des Folgetags vor. Im Januar hatte das Neustadter Verwaltungsgericht den Eilantrag eines Manns aus Fußgönheim abgelehnt, der sich gegen die damals geltenden Ausgangsbeschränkungen im Rhein-Pfalz-Kreis zur Wehr gesetzt hatte. Der Bürger aus dem Kreis Bad Dürkheim, der sich nun gegen die Ausgangssperre wehrt, hat auch bei der Kreisverwaltung Widerspruch eingelegt.
Das hat auch die AfD-Fraktion im Kreistag getan. Nach Meinung der AfD sei die Ausgangssperre kein geeignetes Instrument, um einen spürbaren Einfluss auf das Infektionsgeschehen zu nehmen, heißt es in einer Mitteilung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass ein einzelner Jogger oder ein nächtlicher Spaziergang mit seinem Partner Pandemietreiber sein sollen.
Der Widerspruch werde von der Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung geprüft und dann möglicherweise vor dem Kreisrechtsausschuss verhandelt, erklärte Kreissprecherin Sina Müller.