Bad Dürkheim RHEINPFALZ Plus Artikel Cannabis-Verbot auf dem Wurstmarkt?

Berauschende Mittel gab es auf dem Wurstmarkt schon immer. Das beweist diese historische Postkarte aus dem Fundus von Reinhold H
Berauschende Mittel gab es auf dem Wurstmarkt schon immer. Das beweist diese historische Postkarte aus dem Fundus von Reinhold Höhn.

Seit dem 1. April ist das umstrittene Cannabis-Gesetz in Kraft. Dadurch sind Besitz, Anbau und Konsum des Rauschmittels unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Doch gilt das auch für Volksfeste und andere öffentliche Veranstaltungen? Während die Stadt Bad Dürkheim noch auf Informationen aus Mainz wartet, wurden anderswo schon Tatsachen geschaffen.

„En echte Pälzer raacht ken Hasch ... denn unser Stoff kummt aus de Flasch’.“ Dieser Kurt-Dehn-Klassiker wird gerne in den Schubkärchlern auf dem Wurstmarkt angestimmt. Mit der Cannabis-Legalisierung durch die Koalition aus SPD, Grünen und FDP zum 1. April könnte sich die Einstellung so manchen Pfälzers zu dem Thema aber ändern – denn schließlich ist der Konsum in gewissen Grenzen jetzt straffrei.

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Doch gilt das auch für Volksfeste? Vergangene Woche legte die baden-württembergische Landeshauptstadt vor: In Stuttgart findet ab dem 20. April das 84. Frühlingsfest statt. Gekifft werden darf dort nicht – Stadt und Polizei einigten sich darauf, den Cannabis-Konsum auf dem Festgelände zu verbieten. Auch in der Münchner Staatskanzlei werden derzeit die rechtlichen Vorbereitungen für ein Gras-Verbot auf dem Oktoberfest getroffen. Und wie sieht es auf dem Wurstmarkt aus?

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