Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Rheinland-pfälzische Mutter führt Kampf gegen frühe Einschulung

Das Geburtsdatum entscheidet in Rheinland-Pfalz darüber, wann ein Kind in die Schule kommt.
Das Geburtsdatum entscheidet in Rheinland-Pfalz darüber, wann ein Kind in die Schule kommt. Foto: dpa

Einige Kinder sind noch keine sechs Jahre alt, wenn sie in die Schule müssen. Ist das zu früh? Eine Petition im Internet fordert mehr Mitsprache der Eltern. Das Mainzer Bildungsministerium gibt sich zugeknöpft. Der Blick in andere Bundesländer zeigt Unterschiede.

In Rheinland-Pfalz entscheide allein das Geburtsdatum darüber, wann ein Kind seinen ersten Schultag hat. Die Reife des Kindes spiele dabei kaum eine Rolle, die Eltern hätten zu wenig Einfluss auf die Entscheidung. Das will Nadine Kolorz aus Urbar in der Nähe von Koblenz ändern. Ihre Online-Petition hat bereits knapp 6000 Unterstützer gefunden. In Rheinland-Pfalz müssen alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollendet haben, in die Schule gehen. Das hat zur Folge, dass einige Kinder am ersten Schultag erst fünf Jahre alt sind. Über die Schulpflicht entscheiden also der Einschulungsstichtag und das Geburtsdatum. Eine Zurückstellung ist in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen möglich und für die Eltern mit Aufwand verbunden. Die Entscheidungen treffen Schulleitungen und Schulärzte. Landesweit liegt die Zurückstellungsquote seit einigen Jahren konstant bei etwa vier Prozent eines Jahrgangs.

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