Rheinland-Pfalz Gericht muss prüfen: Scheitert Rheinbrücken-Bau bei Wörth am Vogelschutz?

Bisher gibt es zwischen Wörth und Karlsruhe eine Straßen- und eine Eisenbahnbrücke.
Bisher gibt es zwischen Wörth und Karlsruhe eine Straßen- und eine Eisenbahnbrücke. Foto: Iversen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz wird am 9. Oktober über die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth verhandeln. Die Klage des Umweltverbandes richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss zum rheinland-pfälzischen Teil des Projekts.

Die neue Brücke soll etwa 1,4 km nördlich der bestehenden Rheinquerung entstehen. Der BUND kritisiert, dass der Brückenbau samt neuen Trassen zwei Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet erheblich beinträchtigen werde. Zudem bezweifelt der Verband, dass mit dem Vorhaben eine Verkehrsentlastung erreicht wird. Stattdessen würden die Staus auf die Karlsruher Seite verlagert.

Land sieht keine Probleme beim Artenschutz

Das beklagte Land Rheinland-Pfalz hat laut Oberverwaltungsgericht im Vorfeld der Verhandlung vorgetragen, dass – sollte es zu erheblichen Beeinträchtigungen der beiden Vogelschutzgebiete kommen – die Voraussetzungen einer Ausnahmezulassung gegeben seien. Das Vorhaben ist laut Land auch im Hinblick auf den Artenschutz und die Wasserrahmenrichtlinie unbedenklich. Ein Brückenneubau in Parallellage zur bestehenden Brücke, wie der BUND dies favorisiert, scheidet nach Auffassung des Landes als Alternative wegen unzumutbarer Mehrbelastungen der Bevölkerung durch Verkehrsimmissionen aus.

Was wird aus dem Abschnitt auf der anderen Rheinseite?

Für das Verfahren hat das OVG zwei mögliche weitere Termine für die mündliche Verhandlung am 10. und 11. Oktober vorgesehen. Der weitere Verlauf dieses länderübergreifenden Projekts – von der Strommitte bis zum Anschluss an die B 10 in Karlsruhe – ist Gegenstand eines Planfeststellungsbeschlusses des Landes Baden-Württemberg. Dagegen klagt neben dem BUND auch die Stadt Karlsruhe. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte angekündigt, dass er sich mit diesen Klagen wegen Kapazitätsengpässen nicht mehr in diesem Jahr befassen wird.

Baubeginn erst, wenn Urteile rechtskräftig sind

In beiden Planfeststellungsschlüssen ist geregelt, dass mit dem Bau des jeweils anderen Abschnitts erst begonnen werden darf, wenn für beide Planungsabschnitte vollziehbares Baurecht vorliegt. Die neue Brücke soll insgesamt rund 107 Millionen Euro kosten; der Bau wird vom Bund bezahlt. Die bestehende Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe wird täglich von rund 80.000 Fahrzeugen genutzt, sie ist aber nur für ein Aufkommen von 30.000 Fahrzeugen ausgelegt

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