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Anzeigen inserieren

Wie kann ich eine private Anzeige in der RHEINPFALZ aufgeben?

Wir freuen uns, dass Sie eine Anzeige in der RHEINPFALZ aufgeben möchten. Sie können Ihre Anzeige einfach und unkompliziert online aufgeben. 
Wir werden Sie dabei Schritt für Schritt durch die Online-Anzeigenannahme führen. Bei der Erstellung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Wählen Sie Ihre Anzeigenart aus (Kleinanzeige oder gestaltete Anzeige), den Markt (z.B. Automarkt, Verkäufe, Familienanzeigen) und die Rubrik (z.B. Stellengesuch, Bekanntschaften, Baby & Kind).
  2. Wählen Sie das Gebiet, in dem Ihre Anzeige erscheinen soll und den gewünschten Erscheinungstermin.
  3. Gestalten Sie Ihre Anzeige. Nach wenigen Schritten der Anzeigeneingabe können Sie sich Ihre Anzeige in der Vorschau ansehen.
  4. Abschließend erfolgt die Preisberechnung.
  5. Tragen Sie bitte Ihre persönlichen Daten ein.
  6. Wählen Sie die Zahlungsmodalitäten aus und aktivieren Sie Ihre Anzeige, eine entsprechende Auftragsbestätigung erhalten Sie umgehend per Mail.

An dieser Stelle finden Sie ein Video via YouTube.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wo kann ich mich bei Fragen zur Anzeigenschaltung hinwenden?

Wir sind gerne während unserer Servicezeiten für Sie da. Diese sind:

Mo. - Fr.: 9 - 16 Uhr
Familien- und Grußanzeigen
Tel.: 0631 3701-6736
familienanzeigen@rheinpfalz.de
Traueranzeigen
Tel.: 0631 3701-6700
traueranzeigen@rheinpfalz.de

Mo. - Fr.: 7 - 17 Uhr
Sa.: 7 - 14 Uhr
Kleinanzeigen
Telefon: 0631 3701-6650
kleinanzeigen@rheinpfalz.de

Was ist der Unterschied zwischen einer Kleinanzeige und einer gestalteten Anzeige?

Bei einer Kleinanzeige wird die Eingabe des fortlaufenden Textes ohne Unterbrechung (im Fließtext) erfasst. Hier stehen nur eingeschränkte Gestaltungsoptionen zur Verfügung, z.B. die Hinterlegung einer Farbe und/oder das Einfügen eines Bildes. 
Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Fließtextzeilen.

Eine gestaltete Anzeige bietet vielfältige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Format, Textart und -größe, Farbe und das Bild. Hierzu stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Musteranzeigen zur Verfügung, aus denen Sie frei wählen und Ihre Wahl individuell anpassen können.

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und gewerblichen Kleinanzeige?

Privatanzeigen sind Gelegenheitsinserate, bei denen einzelne oder unterschiedliche Gebrauchsartikel aus dem eigenen Privatbesitz angeboten werden. Sie dienen nicht der planmäßigen und dauerhaften Erzielung von Einnahmen und erfüllen mit erfolgreichem Verkauf ihren Zweck.

Inserate, die diesen Kriterien nicht entsprechen, gelten als gewerblich und werden nach der aktuellen RHEINPFALZ-Preisliste berechnet – unabhängig davon, ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Dazu gehört beispielsweise das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt, das Bewerben regelmäßiger Ankäufe, das Vorstellen gewerblicher Dienstleistungen oder das Ausschreiben von Arbeitsstellen in einem Gewerbebetrieb.

Was kostet meine Anzeige?

Der Preis für Ihre Anzeige hängt von der Art, Größe und dem Gebiet, in dem die Anzeige erscheinen soll, ab.

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Wer hilft mir bei der Gestaltung einer individuellen Anzeige?

Wir gestalten oder vervollständigen Ihre Anzeige individuell, wofür ggf. ein Gestaltungszuschlag in Höhe von 17,50 EUR erhoben wird.

Darf ich alle Bilder meiner Wahl in einer Anzeige veröffentlichen?

Bitte verwenden Sie für die Gestaltung Ihrer Anzeige keine urheberrechtlich geschützten Bilder ohne Genehmigung. Der Verlag behält sich vor Bilder bzw. Gestaltungen abzulehnen. Bitte beachten Sie hierzu unsere AGB Privatkunden, AGB gewerbl. Kunden.

Kann ich mit meiner Grußanzeige auch mein Geschäft bewerben?

Familien- und Grußanzeigen dürfen generell keine direkte oder indirekte kommerzielle Werbung enthalten. Die in den Lokalteilen unter der Rubrik Familiennachrichten veröffentlichten Anzeigen sollen ausschließlich freudige persönliche und/oder familiäre Ereignisse würdigen.

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