Versicherten-Tipp
Zu teuer? Wie man aus der privaten Krankenkasse wieder herauskommt
So attraktiv eine private Krankenkasse oft ist: Bei steigenden Beiträgen möchten viele Versicherte doch wieder in die gesetzliche Kasse zurück. Das ist aber an Bedingungen geknüpft, die vor allem für Ältere ab 55 sehr streng sind. Einige überlegen deshalb, beim Wechseln zu tricksen. Aber davor wird dringend gewarnt.
Jung und gesund: So sieht das Idealprofil für Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) aus. Sie bekommen günstige Tarife und genießen manche Vorteile.
Kehrseite der privaten Kasse kann sich rasch zeigen
Sobald jedoch Kinder auf die Welt kommen, die extra versichert werden müssen, und erst recht im Alter, wenn sich die Beiträge bei sinkenden Einkünften erhöhen, zeigt sich die Kehrseite. Aber wer in jungen Jahren aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ausgetreten ist, wird nicht ohne Weiteres wieder aufgenommen.
„Das Thema ist stark nachgefragt bei uns, vor allem Personen um 50 interessieren sich dafür“, sagt Julika Unger, juristische Fachberaterin Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Nach ihren Erfahrungen „stellen sich viele den Wechsel in die GKV leichter vor, als er tatsächlich ist“.
PKV-Versicherte vor dem 55. Geburtstag kommen zurück in die GKV, wenn sich ihre Lebensverhältnisse so verändern, dass Versicherungspflicht entsteht. Das ist der Fall, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 73.800 Euro (monatlich 6150 Euro im Schnitt) nicht mehr überschreiten. Der auch Versicherungspflichtgrenze genannte Wert lag 2024 noch bei 69.300 Euro.
Das heißt, wer durch die Erhöhung unter die neue Grenze rutscht, kommt aus der PKV heraus und kann sich für eine der gesetzlichen Krankenversicherungen entscheiden. „Das muss innerhalb von 14 Tagen geschehen, sonst wählt der Arbeitgeber die Krankenkasse aus und man ist zwölf Monate an diese Kasse gebunden“, erläutert Expertin Unger.
Es gibt zwei Ausnahmen: PKV-Versicherte, die sich von der Versicherungspflicht bereits einmal befreien ließen, bleiben auch bei Unterschreiten der JAEG an die PKV gebunden. War jemand schon vor 2003 in der PKV, liegt die Gehaltsgrenze zudem niedriger bei nur 66.150 Euro.
Wenn das Gehalt nur zeitweise sinkt
Was ist, wenn mein Gehalt nur zeitweise sinkt? Auch wer nur vorübergehend weniger verdient, wird versicherungspflichtig und kann zurück in die GKV. Laut GKV-Spitzenverband muss das Gehalt in aller Regel aber für mehr als drei Monate niedriger sein. Hierfür können PKV-Versicherte zum Beispiel von einer vollen Stelle befristet in Teilzeit wechseln. Oder sie sparen einen Teil des Gehalts als Wertguthaben auf einem Arbeitszeitkonto an, um damit später ein Sabbatical zu finanzieren. Eine dritte Möglichkeit ist, einen Teil des Bruttogehalts über die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge zu stecken. Auch bei Arbeitslosigkeit tritt Versicherungspflicht ein.
Tipp: Steigt das Einkommen später wieder an, kann man als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Der Haken daran: Zunächst muss eine deutliche finanzielle Einbuße verkraftet werden, wenn das Gehalt nicht nur knapp über der Verdienstgrenze lag. Für PKV-Versicherte ab 55 Jahren ist ein Wechsel in die GKV ,,quasi ausgeschlossen“. Es gibt aber doch Ausnahmen, etwa die beitragsfreie Mitversicherung beim GKV-versicherten Ehegatten. Die sogenannte Familienversicherung setzt allerdings voraus, das eigene Einkommen extrem zu verringern: auf 535 Euro im Monat (mit Minijob 556 Euro).
Schlupfloch Teilrente
Aus der PKV verabschieden können sich über 55-Jährige auch, wenn sie weniger als die JAEG verdienen und in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen sind oder innerhalb der Hälfte dieser Zeit nicht mehr automatisch versicherungsfrei waren. Verbraucherschützerin Unger nennt als mögliches Beispiel geschiedene Ehefrauen von Beamten. „Wenn die Frau zweieinhalb Jahre nach der Scheidung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt und weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdient, kann sie raus aus der PKV“, so Unger.
PKV-versicherte Rentner können ihr Einkommen durch einen Wechsel in eine Teilrente von zum Beispiel 10 Prozent der vollen Rente drücken. Sobald sie in der Familienversicherung ihres Partners sind, beziehen sie wieder die Vollrente. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg urteilte unlängst aber, dass für die Berechnung des Einkommens der Durchschnitt aus Voll- und Teilrente über zwölf Monate maßgeblich ist (Aktenzeichen L 14 KR 129/24). Die noch amtierende Bundesregierung plante außerdem, das Schlupfloch Teilrente zu schließen. Was aus dem Gesetz wird, ist momentan offen.
Achtung: Bei der GKV in die günstige Krankenversicherung der Rentner kommt nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war. Alle anderen müssen sich freiwillig versichern – und zahlen GKV-Beiträge nicht nur auf ihre Rente, sondern auch auf andere Einkünfte, etwa aus Miete und Kapitalvermögen.
Hilft ein Job im Ausland?
Wer mindestens ein Jahr lang in einem anderen EU-Staat arbeitet und dort obligatorisch versichert ist, kann anschließend in die deutsche GKV eintreten. „Dies funktioniert dann, wenn die Pflichtversicherung im EU-Ausland einer inländischen Pflichtversicherung gleichgestellt ist“, heißt es beim Verband der Ersatzkassen. Es muss dabei aber alles mit rechten Dingen zugehen – was nicht immer der Fall ist. So warnt der PKV-Verband vor unseriösen Anbietern, die Schein-Arbeitsverhältnisse in Osteuropa vermitteln, gegen Honorar wohlgemerkt. „Da werden 3000 bis 20.000 Euro verlangt“, bestätigt Verbraucherschützerin Unger.
Der eigenen PKV bei Beginn der Auslandstätigkeit zu kündigen, ist zudem riskant – und womöglich teurer, als zu bleiben. Denn wer sich vorsätzlich oder grob fahrlässig den Zugang zur GKV erschleicht, kann zehn Jahre rückwirkend hinausgeworfen werden und muss sich so lange auch rückwirkend wieder privat versichern, wie die Stiftung Warentest berichtet. „Dann bleibt oft nur die Aufnahme in den Basistarif, der gegebenenfalls finanziell ungünstiger ist als der ursprüngliche Tarif, in dem bereits jahrelang Altersrückstellungen aufgebaut wurden“, so der PKV-Verband.