digitale wirtschaft
Wie die EU die Macht von Google & Co beschränken will
Es sind bisweilen die kleinen Veränderungen, die das Leben leichter machen könnten. „Es ist doch unverständlich, dass man keine Nachricht von WhatsApp zu einem anderen Messenger-Dienst wie Signal schicken kann“, sagt die Europaabgeordnete Evelyn Gebhardt und fügt hinzu, dass man eine Mail doch auch an verschiedene Anbieter versenden könne. Die deutsche Sozialdemokratin hat maßgeblich daran mitgearbeitet, dass es der EU gelingen könnte, das Leben der Smartphone-Nutzer in diesem Fall tatsächlich etwas einfacher zu gestalten.
Allerdings ist diese geforderte sogenannte Interoperabilität der inzwischen von vielen benutzten Messenger-Dienste nur der kleine Teil eines sehr großen Paketes, das das Europäische Parlament in dieser Woche beschließen wird. Erklärtes Ziel ist es, die Übermacht von Internet-Giganten wie Google, Amazon oder Facebook zu brechen und die Nutzer besser zu schützen. Dazu wird das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) auf den Weg gebracht, das die wettbewerbsrechtlichen Seiten regeln soll. Ein weiteres Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) befasst sich mit gesellschaftlichen Aspekten wie Hassrede, Fake-News-Kampagnen und gefälschten Produkten im Netz.
„Härte und Schlagkraft“
Kritiker geben zu bedenken, dass es viel zu lange gedauert habe, bis die Europäische Union nun auf die bisweilen atemberaubenden Entwicklungen im Internet reagiert hat. Das räumen auch die zuständigen Politiker ein, schließlich ist es 21 Jahre her, dass die EU umfassende Spielregeln für digitale Dienste und Online-Plattformen aufgestellt hat. In dieser Zeit sind riesige Konzerne herangewachsen, ausgestattet mit einer vorher kaum für möglich gehaltenen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auch politischen Macht.
Das Gesetz über digitale Märkte sei im Jahr 2014 auf den Weg gebracht worden, sagt Andreas Schwab (CDU), der für die EVP mit am Verhandlungstisch sitzt. Manche Dinge seien eben sehr kompliziert und würden ihre Zeit brauchen. Nun aber liege ein Paket auf dem Tisch, „das wir in dieser Härte und Schlagkraft lange nicht hatten“, erklärt der Parlamentarier. Er ist sich sicher, dass das Gesetz am Ende nicht nur die Digitalbranche regle, sondern auch Auswirkungen auf andere Bereiche des täglichen Lebens haben werde.
Augenmerk auf die Torwächter
Das Gesetz über digitale Märkte führt die Kategorie der Gatekeeper (Torwächter) ein – Online-Plattformen, deren wirtschaftliche Position erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat. Darunter werden Unternehmen wie Suchmaschinen oder soziale Netzwerke verstanden mit mindestens 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern in der EU oder 10.000 jährlichen Geschäftskunden. Beim Jahresumsatz liegt die Schwelle bei 6,5 Milliarden Euro.
Konkret sollen diese Gatekeeper zum Beispiel eigene Produkte und Angebote nicht mehr bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz behandeln dürfen. Einer der wichtigsten Adressaten ist in diesem Fall der Onlinehändler Amazon. Durchsetzen soll diese Regeln die EU-Kommission. Unter anderem auf Drängen Deutschlands sollen jedoch auch die nationalen Wettbewerbsbehörden Ermittlungen starten und die Erkenntnisse an die Brüsseler Behörde weiterleiten können. Das mögliche Strafmaß bei Verstößen liegt bei bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes und kann so sehr schnell in die Milliarden gehen.
Transparente Algorithmen
Beim Gesetz über digitale Dienste gilt ein einfacher Grundsatz: Was offline verboten ist, soll auch online nicht erlaubt sein – etwa der Verkauf gefälschter Produkte oder die Verbreitung von Hass und Hetze. Dabei gilt: Je größer die Plattform, desto mehr Regeln muss sie beachten. Es soll europaweit einheitliche Regeln für die Moderation von Inhalten geben, also darüber, was Anstößiges von den Seiten gelöscht wird. Auch sollen die Algorithmen transparent gemacht werden. Diese geheimen Formeln bestimmen, welche Inhalte dem Nutzer auf Online-Plattformen angezeigt werden.
Neu ist, dass die EU-Staaten manipulative „Dark Patterns“ verbieten wollen. Der mögliche Gesetzestext definiert diese „dunklen Verhaltungsmuster“ als „Designtechniken, die Verbraucher zu unerwünschten Entscheidungen drängen, die negative Folgen für sie haben“. Beispiele sind erfundene Angaben darüber, wie knapp verfügbar gerade noch eine bestimmte Ware oder ein Zimmer in einem bestimmten Hotel ist. Als Strafen für Vergehen sind beim DSA bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.
Heerscharen von Lobbyisten
Bevor DMA und DSA Realität werden, müssen die EU-Staaten und das Parlament sich noch auf eine gemeinsame Linie einigen, nachdem das Parlament nun seine eigene Position festgezurrt hat. Unter der französischen EU-Ratspräsidentschaft sollen die Verhandlungen dann in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen werden.
Die zumeist US-amerikanischen Konzerne, die in Zukunft mit den neuen Gesetzen konfrontiert werden, produzieren bereits mächtig Gegenwind. So kritisiert Apple, der Digital Markets Act könnte Sicherheit und Privatsphäre der iPhone-Nutzer gefährden, wenn das Laden von Apps aus anderen Plattformen erzwungen werde. Facebook warnte vor zu strikten politischen Vorgaben, die Innovationen abzuwürgen drohten. Um die Gesetzgebung zu beeinflussten und allzu harte Eingriffe zu verhindern, schwirren inzwischen ganze Heerscharen von Lobbyisten im Brüsseler Regierungsviertel der EU umher. Allein Google gibt nach Angaben von Insidern jährlich weit über fünf Millionen Euro für diese Art von „Überzeugungsarbeit“ aus. Damit hat der Internet-Gigant längst den Industrieverbänden oder auch der Finanzbranche den Rang als Lobby-Spitzenreiter abgelaufen.