Wirtschaft Vorsicht mit Ausweiskopien

Seit einer Gesetzesänderung Mitte 2017 können Internetnutzer ihre Identität durch eine elektronisch übermittelten Ausweiskopie nachweisen, etwa gegenüber Banken oder Immobilienportalen. Laut Verbraucherzentrale Bayern mehren sich jetzt Berichte, wonach Kriminelle Ausweisdaten abgreifen, um Konten zu eröffnen und Fakeshops (gefälschte Webseiten zum Angebot nicht vorhandener Ware) damit zu betreiben.

Die Verbraucherschützer empfehlen daher, alle Ausweisdaten, die zu einer Identifizierung nicht unbedingt benötigt werden, auf der Kopie zu schwärzen. „Ausreichen sollten das Bild und der Name des Ausweisinhabers, das Gültigkeitsdatum des Ausweises und die ausstellende Behörde“, sagt Juristin Tatjana Halm. Sie rät dazu, Ausweiskopien zur Feststellung der Identität nur äußerst sparsam einzusetzen und nur seriösen Portalen anzuvertrauen. In diesem Zusammenhang berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen von einem aktuellen Fall, in dem der Name und die Privatadresse einer Verbraucherin missbräuchlich im Impressum eines Fakeshops angegeben waren. Die Folge: Das Opfer wurde mit Forderungen von betrogenen Kunden konfrontiert, die vergebens auf bestellte und bezahlte Ware warteten. „Fakeshops verwenden zunehmend geklaute persönliche Daten für Kontaktadresse und Impressum“, sagt Rechtsexpertin Kathrin Körber. Sie empfiehlt Betroffenen, sofort Strafanzeige zu stellen und geltend gemachte Forderungen an die Polizei weiterzuleiten. Außerdem sollten alle Vorgänge per Screenshots gesichert und gut dokumentiert werden. Weiterhin sei ratsam, bei der Schufa und anderen Auskunfteien eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen und auf den Datenmissbrauch hinzuweisen. „So können negative Einträge verhindert werden“, sagt Körber.

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