Verbraucherschützer Ungewollte Verträge: Warnung vor 1N Telecom

Nach Angaben der Verbraucherzentrale richten sich die Werbebriefe gezielt an Festnetzkunden der Deutschen Telekom.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale richten sich die Werbebriefe gezielt an Festnetzkunden der Deutschen Telekom.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt Haushalte mit Festnetzanschluss vor Werbepost der Düsseldorfer Firma 1N Telecom. Die Verbraucherschützer erhalten derzeit aus der Pfalz vermehrt Beschwerden über ungewollte Vertragsabschlüsse.

Demnach fühlen sich viele Betroffene getäuscht, weil sie dachten, die Werbeschreiben kämen von der Deutschen Telekom. Nach Angaben der Verbraucherzentrale seien die Briefe persönlich adressiert und die Nummer des aktuellen Festnetzanschlusses bei der Deutschen Telekom sei im Betreff zu finden. Dabei sei offen, wie das Unternehmen an diese Daten gelangt sei. Zudem enthalten die Schreiben vorausgefüllte Verträge. Aufgrund der Namensähnlichkeit von 1N Telecom und Deutsche Telekom im Schreiben nahmen Betroffene an, es handele sich um eine Änderung ihres laufenden Vertrags und haben das Dokument unterschrieben. Damit haben sie stattdessen einen neuen Vertrag mit dem Düsseldorfer Unternehmen geschlossen und die Mitnahme der Rufnummer beauftragt. Gegen die Firma gehen die Verbraucherzentralen schon seit Monaten vor.

Zusätzlicher Ärger mit Rufnummernmitnahme

Derzeit melden sich etliche Betroffene bei der Verbraucherzentrale, die ihren Irrtum erst nach Auftragsvergabe bemerkten und den Vertrag widerrufen wollen und bitten um Unterstützung. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass ungewollte Verträge innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Angebots widerrufen werden können. Aus Beweisgründen empfehlen sie, den Widerruf mittels Einschreiben und Rückschein zu senden. Ein weiteres Problem: Der Widerruf macht den Auftrag zur Rufnummernmitnahme nicht rückgängig. Der Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer sollte beim alten Anbieter erst dann rückgängig gemacht werden, wenn der Vertrag bei 1N Telecom wirksam widerrufen wurde. Ansonsten könne es zu einer Schadensersatzforderung kommen.

Die Verbraucherzentrale bietet in dieser Sache Beratung an: montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter Telefon: 06131 – 28 48 120 statt. Oder unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.

Das Unternehmen war für eine Stellungnahme telefonisch nicht zu erreichen. Eine E-Mail blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

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