Ratgeber RHEINPFALZ Plus Artikel Thema Rentensplitting: Wie Paare die Rente teilen können

Auch für eingetragene Lebensgemeinschaften ist das Splitting möglich.
Auch für eingetragene Lebensgemeinschaften ist das Splitting möglich.

Rentensplitting statt Witwen- und Witwerrente: Dieser Vorschlag stieß auf heftige Kritik. Dabei können sich Ehepaare auch jetzt schon freiwillig für das Splitting entscheiden.

Die Option Rentensplitting richtet sich an Ehepaare, die nach 2001 geheiratet haben oder die – bei einer früheren Eheschließung – beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Sie

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

n&nkm;onule renarnib,vee hrei wen&hlmrda;u dre tzheEei erenweonrb rusahcnmu&nteel;Rpne hgimtuf;al&l ninuteaeerrdn tfuieuzen.al erW asd ,atmhc vrztcethie geiezgliithc - ocnsh uz etzeLebni - uaf ieen tuiugl&mnfke; rtnleiHnbnetniee,ereb olas die -Wewnit oder iWrw.eeettrn hcAu umfl;&ur ite

x