Fragen und Antworten Starkregen: Bin ich richtig versichert?

Niedersachsen ist vom Hochwasser aktuell besonders massiv betroffen. Das Foto entstand in der Gemeinde Lilienthal bei Bremen.
Niedersachsen ist vom Hochwasser aktuell besonders massiv betroffen. Das Foto entstand in der Gemeinde Lilienthal bei Bremen.

Der aktuelle Dauerregen gefährdet Häuser und Wohnungen nicht nur im besonders betroffenen Niedersachsen. Auch im Saarland und in der Westpfalz steigt die Überschwemmungsgefahr. Grund genug, sich die eigenen Versicherungen genau anzuschauen und gegebenenfalls zu ergänzen.

In Deutschland sind laut Versicherungswirtschaft nur rund 52 Prozent und in Rheinland-Pfalz sogar nur 46 Prozent der Wohngebäude gegen Starkregen abgesichert. Alle anderen gehen im Ernstfall leer aus.

Welche Versicherung benötige ich?
Wird ein Haus durch die Naturgefahren Sturm, Blitzschlag oder Hagel beschädigt, leistet die Wohngebäudeversicherung. Das ist der Standard vor allem in älteren Versicherungsverträgen. Mehr als 90 Prozent der Hauseigentümer haben diesen Schutz. Ausgeschlossen bleiben dabei jedoch Schäden durch andere Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser. Auch Schäden durch Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Erdbeben sind standardmäßig nicht abgedeckt.

Wer auch gegen diese Naturgefahren versichert sein will, benötigt einen Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung: den erweiterten Naturgefahrenschutz durch die sogenannte Elementarschadenversicherung. Die Verbraucherzentralen raten seit langem dringend, den eigenen Vertrag um diesen Zusatz zu ergänzen. Der Vorteil: Läuft etwa der Keller nach einem Wolkenbruch voll, trägt der Versicherer die Kosten für das Abpumpen und Trockenlegen.

Dasselbe gilt für die Hausratversicherung. Standardmäßig kommt sie für Schäden am Inventar (zum Beispiel Möbel) durch Sturm, Blitz und Hagel auf. Um auch vor Schäden durch andere Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmung zu schützen, benötigt sie den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Zusatz in neueren Wohngebäude- und Hausratpolicen oft schon enthalten.

Was kostet mich der Schutz?
Weil die Stiftung Warentest den Zusatzbaustein für unverzichtbar hält, berücksichtigt sie in ihren Untersuchungen von Wohngebäudepolicen nur Tarife, die ihn auch tatsächlich anbieten. „Vor allem Starkregen nehmen zu. Sie sind oft lokal begrenzt, dann aber katastrophal“, warnt die Stiftung unter Hinweis auf den Klimawandel. Nach Angaben der Tester ist der Elementarschadenschutz in vielen Tarifen für einen Aufpreis von rund 100 Euro im Jahr zu bekommen. Voraussetzung: ein geringes Schadensrisiko am Standort des Gebäudes. „Ist es höher, wird es teurer“, so die Tester. Wichtig zu wissen ist dabei: Viel Geld lässt sich sparen durch die Wahl eines günstigen Anbieters für die Gesamtpolice inklusive Zusatzschutz. Laut Stiftung Warentest kosten teure Tarife teils drei- bis viermal so viel wie die günstigsten für dasselbe Haus. Das heißt, dass sich die Mehrkosten für den Zusatzschutz durch eine niedrige Gesamtprämie in vielen Fällen wieder hereinholen lassen. Ein Vergleich von 202 Wohngebäude-Tarifen von 73 Anbietern ist bei der Stiftung unter www.test.de abrufbar.

Wie hoch ist mein Risiko?
Um das Risiko einschätzen – und die Höhe der Versicherungsprämie individuell kalkulieren zu können, haben die Versicherer ein sogenanntes Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (genannt Zürs Geo) aufgebaut. In dieses System wurden dem GDV zufolge mehr als 22 Millionen Adressen eingespeist. Je nach Höhe des Hochwasserrisikos wird jede Adresse in eine von vier Zürs-Gefährdungsklassen (Zürs) eingestuft. In Zürs 1 ist das Risiko am geringsten, in Zürs 4 am höchsten. Außerdem gibt es drei Gefährdungsklassen speziell für Starkregen (SGK). „Je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darin steht, desto höher ist der Schaden“, erläutert der GDV. So sind beispielsweise in die SGK 1 (geringe Gefährdung) alle Gebäude eingestuft, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen. In der SGK 3 (hohe Gefährdung) sind alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen. Laut GDV gilt die SGK3 für immerhin 12 Prozent aller Adressen deutschlandweit.

Was muss ich beachten?
Bei hoher Gefährdung des Hauses kann es sein, dass Versicherer den Schutz für Elementarschäden ablehnen oder nur gegen eine sehr hohe Prämie beziehungsweise einen sehr hohen Selbstbehalt gewähren. Wer seinen eigenen Versicherer nach einem Angebot fragt und damit unzufrieden ist, sollte deshalb zwar auch andere Gesellschaften nach einem Angebot fragen, aber nicht vorschnell kündigen. Sonst kann es sein, dass man ganz ohne Versicherungsschutz dasteht. „Vor allem bei älteren Häusern besteht die Gefahr, nur schwer einen neuen Anbieter zu finden, besonders wenn es Vorschäden gab“, erläutert die Stiftung Warentest. Die Tester raten, zunächst einen neuen Vertrag abzuschließen und danach erst den bisherigen zu kündigen. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Schutz nach Vereinbarung der Zusatzklausel nicht sofort greift. Es gibt eine sogenannte Wartezeit, ähnlich wie in der Rechtsschutz- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. In Deutschland sind laut Versicherungswirtschaft nur rund 52 Prozent und in Rheinland-Pfalz sogar nur 46 Prozent der Wohngebäude gegen Starkregen abgesichert. Alle anderen gehen im Ernstfall leer aus.

Welche Versicherung benötige ich?
Wird ein Haus durch die Naturgefahren Sturm, Blitzschlag oder Hagel beschädigt, leistet die Wohngebäudeversicherung. Das ist der Standard vor allem in älteren Versicherungsverträgen. Mehr als 90 Prozent der Hauseigentümer haben diesen Schutz. Ausgeschlossen bleiben dabei jedoch Schäden durch andere Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser. Auch Schäden durch Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Erdbeben sind standardmäßig nicht abgedeckt.

Wer auch gegen diese Naturgefahren versichert sein will, benötigt einen Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung: den erweiterten Naturgefahrenschutz durch die sogenannte Elementarschadenversicherung. Die Verbraucherzentralen raten seit langem dringend, den eigenen Vertrag um diesen Zusatz zu ergänzen. Der Vorteil: Läuft etwa der Keller nach einem Wolkenbruch voll, trägt der Versicherer die Kosten für das Abpumpen und Trockenlegen.

Dasselbe gilt für die Hausratversicherung. Standardmäßig kommt sie für Schäden am Inventar (zum Beispiel Möbel) durch Sturm, Blitz und Hagel auf. Um auch vor Schäden durch andere Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmung zu schützen, benötigt sie den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Zusatz in neueren Wohngebäude- und Hausratpolicen oft schon enthalten.

Was kostet mich der Schutz?
Weil die Stiftung Warentest den Zusatzbaustein für unverzichtbar hält, berücksichtigt sie in ihren Untersuchungen von Wohngebäudepolicen nur Tarife, die ihn auch tatsächlich anbieten. „Vor allem Starkregen nehmen zu. Sie sind oft lokal begrenzt, dann aber katastrophal“, warnt die Stiftung unter Hinweis auf den Klimawandel. Nach Angaben der Tester ist der Elementarschadenschutz in vielen Tarifen für einen Aufpreis von rund 100 Euro im Jahr zu bekommen. Voraussetzung: ein geringes Schadensrisiko am Standort des Gebäudes. „Ist es höher, wird es teurer“, so die Tester. Wichtig zu wissen ist dabei: Viel Geld lässt sich sparen durch die Wahl eines günstigen Anbieters für die Gesamtpolice inklusive Zusatzschutz. Laut Stiftung Warentest kosten teure Tarife teils drei- bis viermal so viel wie die günstigsten für dasselbe Haus. Das heißt, dass sich die Mehrkosten für den Zusatzschutz durch eine niedrige Gesamtprämie in vielen Fällen wieder hereinholen lassen. Ein Vergleich von 202 Wohngebäude-Tarifen von 73 Anbietern ist bei der Stiftung unter www.test.de abrufbar.

Wie hoch ist mein Risiko?
Um das Risiko einschätzen – und die Höhe der Versicherungsprämie individuell kalkulieren zu können, haben die Versicherer ein sogenanntes Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (genannt Zürs Geo) aufgebaut. In dieses System wurden dem GDV zufolge mehr als 22 Millionen Adressen eingespeist. Je nach Höhe des Hochwasserrisikos wird jede Adresse in eine von vier Zürs-Gefährdungsklassen (Zürs) eingestuft. In Zürs 1 ist das Risiko am geringsten, in Zürs 4 am höchsten. Außerdem gibt es drei Gefährdungsklassen speziell für Starkregen (SGK). „Je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darin steht, desto höher ist der Schaden“, erläutert der GDV. So sind beispielsweise in die SGK 1 (geringe Gefährdung) alle Gebäude eingestuft, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen. In der SGK 3 (hohe Gefährdung) sind alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen. Laut GDV gilt die SGK3 für immerhin 12 Prozent aller Adressen deutschlandweit.

Was muss ich beachten?
Bei hoher Gefährdung des Hauses kann es sein, dass Versicherer den Schutz für Elementarschäden ablehnen oder nur gegen eine sehr hohe Prämie beziehungsweise einen sehr hohen Selbstbehalt gewähren. Wer seinen eigenen Versicherer nach einem Angebot fragt und damit unzufrieden ist, sollte deshalb zwar auch andere Gesellschaften nach einem Angebot fragen, aber nicht vorschnell kündigen. Sonst kann es sein, dass man ganz ohne Versicherungsschutz dasteht. „Vor allem bei älteren Häusern besteht die Gefahr, nur schwer einen neuen Anbieter zu finden, besonders wenn es Vorschäden gab“, erläutert die Stiftung Warentest. Die Tester raten, zunächst einen neuen Vertrag abzuschließen und danach erst den bisherigen zu kündigen. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Schutz nach Vereinbarung der Zusatzklausel nicht sofort greift. Es gibt eine sogenannte Wartezeit, ähnlich wie in der Rechtsschutz- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

x